Frage an Christian Lindner von Stefan B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lindner,
wir sind uns sicher einig, dass Cum-Ex-Geschäftspraktiken unterbunden werden müssen, auch in ihren Weiterentwicklungen. Aus meiner Sicht muss sichergestellt werden, dass diese Handlungsweisen von vorneherein als Straftat gelten und nicht über Jahre im nachhinein geklärt werden muss, ob dies so ist oder nicht.
Sind die Gesetze aus Ihrer Sicht und die Möglichkeiten der Strafverfolgung entsprechend deutlich formuliert bzw. hinreichend wirksam sanktionsbewehrt?
Mit freundlichen Grüßen
S. B.
Sehr geehrter Herr Brandt-Pollmann,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Ich sehe es ähnlich: bei der Gesetzeslage zu solchen Transaktionen gibt es augenscheinlich noch große Lücken zu schließen, daher können wir ganz und gar nicht zufrieden sein. Die Fraktion der Freien Demokraten setzt sich gegen Steuerhinterziehungen und sogenannte aggressive Steuervermeidung wie etwa durch No-Tax- oder Very-Low-Tax-Jurisdiktionen ein. Erste Vorschläge hierzu haben wir bereits zu Beginn der Wahlperiode vor einem Jahr unterbreitet. Unseren Antrag finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/002/1900227.pdf
Die Cum-Ex-Transaktionen, also Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, sind derzeit erneut Gegenstand von Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Unsere Finanzpolitiker begleiten diese Diskussionen auch im Interesse der deutschen Steuerzahler intensiv. So könnte gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen erreicht werden, dass sich am 12. Dezember 2018 Finanzminister Olaf Scholz im Ausschuss zu den jüngsten Vorgängen äußern wird. Des Weiteren werden wir die Bundesregierung ausführlich zu den zwischenzeitlich aufgetretenen Vorgängen mit sogenannten Phantomaktien befragen. Aus unserer Sicht muss alles dafür getan werden, eine gleichmäßige Steuererhebung zu gewährleisten und die Möglichkeiten der Strafverfolgung nachzuschärfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner