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Christian Lindner
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Frage von Wagemann E. •

Frage an Christian Lindner von Wagemann E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Lindner,
meine Fragen beziehen sich auf die Besteuerung.

Zunächst:
Auf immobiles Vermögen wird eine Vermügenssteuer erhoben, die Grundsteuer. Wieso wird auf immobiles Vermögen eine Vermögenssteuer erhoben, auf mobiles Vermöge aber nicht? Abgesehen davon, dass die Ermittlung des mobilen Vermögens aufwendiger sein dürfte, hätte ich gerne eine inhaltliche Begründung.

Zweitens:
Eine Vermögenssteuer wird, ebenso wie die Erbschsaftssteuer, gerne mit dem Hinweis auf eine Doppelbesteuerung abgelehnt. Wenn ich mein verdientes und versteuertes Einkommen jedoch nicht zu einem Vermögen anwachsen lasse, sondern er ausgebe, dann werde ich in der Regel mit Umsatzsteuer belastet. Das ist doch auch eine Doppelbesteuerung. Wieso wird ausgegebenes versteuertes Einkommen noch mal besteuert, vermögenbildendes versteuertes Einkommen jedoch nicht?

Drittens:
Ich bin, wie Sie auch, durchaus ein Vertreter des Leistungsprinzips. Wieso wird dann leistungsloses, weil ererbtes Einkommen/Vermögen deutlich geringer belastet als verdientes?

Viertens:
Wieso werden alle Einkünfte, insbesondere aus Erwerbstätigkeit, mit bis zu 45% belastet, Kapitalerträge jedoch mit höchstens 25%? Wieso wird gerade diese Einkunftsart subventioniert?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß
E. Wagemann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wagemann,

vielen Dank für Ihre Grundsatzfragen.

1. Die Erhebung einer Vermögenssteuer ist eine politische Entscheidung. Eine demokratische Mehrheit könnte diese Steuerart aktivieren.

Die FDP ist gegen eine Vermögenssteuer: Sie ist erstens bürokratisch, weil ja das gesamte Vermögen in jedem Jahr neu bewertet werden muss. Dieser Verwaltungsaufwand mindert das Aufkommen enorm. Zweitens droht die Abwanderung von Steuerpflichtigen. Drittens befürchte ich wirtschaftliche Nachteile für das Gemeinwohl, wenn auf den Besitz von Betrieben eine Substanzsteuer erhoben würde, die Kapital für Investitionen entzieht. Viertens könnte die Substanz durch eine Vermögenssteuer auch langfristig aufgezehrt werden: Ich denke an den Besitzer von Vermögenswerten, die keinen Ertrag erwirtschaften, und der selbst kein hohes Einkommen aus anderen Quellen bezieht. Das käme einer Enteignung gleich.

2. Den Hinweis auf die Umsatzsteuer verstehe ich nicht: Wenn das Vermögen für Konsum aufgelöst wird, dann fällt doch auch in diesem Fall Umsatzsteuer an?

3. Den Hinweis auf die angebliche Leistungslosigkeit des Erben gehe ich so nicht mit. Hier handelt es sich nicht um das Verhältnis Staat zu Individuum. Es handelt sich um eine zwischenmenschliche Beziehung zwischen Erblasser und Erben. Der Erblasser hat ein Form von Leistung gezeigt, um ein Vermögen erworben zu haben. Das kann nicht schlicht enteignet werden. Tatsächlich wird vererbtes Vermögen nicht durchweg günstiger besteuert als verdientes. Die Erbschaftssteuerbelastung kann bis zu 50 Prozent erreichen und damit die Besteuerung von Arbeitseinkommen sogar übersteigen. Allerdings gibt es (wie auch im Einkommensteuerrecht) Freibeträge z.B. für das Familienheim oder Betriebsvermögen etc. Diese halten wir für gesellschaftspolitisch sinnvoll. Ohne diese Freibeträge wären manche Betriebe ggf. in ihrer Existenz gefährdet oder ein Ehepartner müsste im Todesfall aufgrund des Erbschaftssteueranteils plötzlich das gemeinsame Haus verkaufen.

4. Ihre Betrachtung ist so nicht vollständig bzw. nicht zutreffend. Kapitaleinkünfte werden auf der Ebene des Anteilseigners mit 26,375 Prozent besteuert. Dazu kommt aber noch die Besteuerung auf Ebene der Körperschaft i.H.v. ca. 30-31 Prozent (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer)! Die Gesamtbelastung beträgt bis zu 48,34 Prozent und liegt damit oberhalb der Besteuerung von Einkünften aus Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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