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Christian Lindner
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Frage von Jasmina O. •

Frage an Christian Lindner von Jasmina O. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag, ich arbeite für ein Unternehmen, welches ausschließlich pharmazeutische Fachkräfte beschäftigt. Da uns aktuell wenig Fachpersonal zur Verfügung steht, ist die Auftragslage etwas schwierig. Aufgrund dessen war mein Arbeitgeber so nett, und hat mir angeboten (bevor er meine Stunden kürzen muss oder gar kündigen muss...), zusätzlich noch die Kundenbetreuung im Außendienst mit zu übernehmen. Dafür würde man mir auch ein Fahrzeug nach der 1% Regelung zur Verfügung stellen.
Da ich aber "nur" 35 Std. arbeite als "wirklich echte" Alleinerziehende (keine Oma, Opa, Tante, Papa, usw.), bekomme ich noch einen Hartz 4 Zuschuss. Ich habe nach dem Angebot meine Sachbearbeiterin kontaktiert, die mir dann mitteilte, dass das Fahrzeug komplett zu meinem Bruttogehalt angerechnet wird und dadurch meine Zuschüsse sich mehr als halbieren würden. Warum ist das so? Ja, ich habe fiktiv ein höheres Bruttogehalt bei der 1% Regelung, aber dadurch kein Geldvorteil. Davon kann ich keine Miete bezahlen, oder Brötchen kaufen... Also habe ich das Arbeitsangebot dankend abgelehnt, da ich von den Zuschüssen abhängig bin. Wieso gibt es hierzu keine andere Regelung? Auch ein Aufstocker kann einen Beruf haben, bei den man ein Firmenfahrzeug benötigt, oder setzt man gleich voraus, wer ein Firmenfahrzeug hat, der "verdient schon genug Geld..." Ist leider nicht so. Schade, dass man durch sowas ein gutes Angebot ablehnen muss. Also ist es besser, wenn man irgendwann ohne Arbeit da steht?

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Sehr geehrte Frau O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt der Anrechnung von Dienstfahrzeugen, die den Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern nach der 1%-Regelung zur Verfügung gestellt werden, ist ein eher selten vorkommender Fall. Dementsprechend existieren hierzu auch keine Gesetzeskommentare oder fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit, was die Einschätzung deutlich erschwert. Grundsätzlich folgt Hartz IV dem sogenannten „Zuflussprinzip“. Das bedeutet, dass nur solches Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird, das auch tatsächlich im betroffenen Monat zugeflossen ist. Dies würde bedeuten, dass eine Anrechnung des Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeugs auf Ihre Leistungen nicht erfolgen sollte. Im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II werden jedoch nicht nur Einnahmen in Geld, sondern auch in Geldeswert auf die bezogenen Leistungen angerechnet, was bei einer bestimmten Auslegung ggfs. zu einer Anrechnung führen könnte. Eine abschließende Überprüfung ist meinerseits daher nicht möglich.

Eine Anrechnung, die eine Arbeitsaufnahme verhindert, wäre jedoch nicht im Sinne der Freien Demokraten, denn eine Arbeitsaufnahme muss sich immer lohnen. Um Ihren Sachverhalt jedoch abschließend überprüfen zu können, müssten wir uns mit Ihrem Einverständnis direkt an die Bundesagentur für Arbeit wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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