Frage an Christian Lindner von Jasmina O. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag, wie steht man denn zur Abschaffung der Anrechnung des Unterhaltsvorschussen bei Hartz 4 Aufstockung? Jede Kindergelderhöhung oder UV kommen nicht beim Kind an, da es sofort angerechnet wird.
Ich arbeite Vollzeit, bin alleinerziehend und muss leider aufstocken. Auch mein Kind wird größer und hat einen höheren Bedarf. Dies sollte nicht voll angerechnet werden.
Sehr geehrte Frau O.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Anrechnung von Unterhaltsvorschüssen beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Wir Freie Demokraten wollen Kinder in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung rücken. Dazu wollen wir die bisher den Eltern zustehenden, kindesbezogenen Leistungen zu einem „Kindergeld 2.0“ zusammenfassen und damit einen eigenständigen Anspruch des Kindes schaffen. Der Strauß der kindesbezogenen Leistungen (Kindergeld, Betreuungsgeld oder Unterhaltsvorschuss) wird zu einem Leistungspaket gebündelt und von einer zentralen Stelle ausbezahlt. Dieses „Kindergeld 2.0“ soll u.a. aus einem einkommensunabhängigen Grundbetrag bestehen, der dann nicht mehr (wie in Ihrem Fall) auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird, sowie dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld, das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner