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Christian Lindner
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Frage von Manuel N. •

Frage an Christian Lindner von Manuel N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lindner

es gibt die "Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Registrierung von Verbänden und deren Vertretern", wodurch Verbände in eine öffentlich einsehbare Liste eingetragen werden, um Gehör und Zugang zum Bundestag zu erhalten.

Was spricht für Sie dagegen, die GO so zu erweitern, dass auch mit Unternehmen so verfahren wird?
Warum gibt es hier eine Ungleichbehandlung?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Lobbyregister.

Sie haben vollkommen Recht: Die Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages regelt die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern. Demnach führt der Präsident des Bundestages eine öffentliche Liste, in der alle Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden. Eine Anhörung eines Verbands und seiner Vertreter findet nur dann statt, wenn sich der Verband in diese Liste eingetragen hat und dabei klar definierte Angaben gemacht hat – wie zum Beispiel Name und Sitz des Verbandes sowie dessen Interessenbereich. Dieselben Regelungen müssen erfüllt sein, damit Interessenvertreter einen Hausausweis für den Deutschen Bundestag erhalten können.

Wir Freie Demokraten sind der Ansicht, dass diese bestehenden Regelungen für die Registrierung von Interessenvertretern im Allgemeinen ausreichend sind.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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