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Christian Lindner
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Frage von Hans-Georg F. •

Frage an Christian Lindner von Hans-Georg F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner, nun endlich ist ein Koalitionsvertrag zustande gekommen. Die Bewertung dieses Kasperletheaters erspare ich mir. In diesem sogenannten Koalitionsvertrag wurde von CDU / CSU und SPD u.a. folgendes vereinbart:

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Sozialabgaben

Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet. (Seite 53)

Wie wird Ihre Partei mit diesem Passus umgehen? Erwägen Sie rechtliche Schritte? Angekündigt war dieses Vorhaben jedenfalls, wenn man den Medienberichten noch Glauben schenken kann. Der Herr Schäuble wollte ja den Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß 2019 auslaufen lassen.

Vielen Dank, wenn Sie mich über diese Problematik informieren.

Mit gfreundlichen Grüßen H. F.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Februar 2018, mit der Sie das sehr wichtige Thema der Zukunft des Solidaritätszuschlags ansprechen.

Für uns Freie Demokraten ist die Abschaffung des Solidaritätszuschlags eine Frage der Glaubwürdigkeit von Politik sowie der Entlastungsnotwendigkeit für die Bürger und Unternehmen. Angesichts beständiger Rekordsteuereinnahmen halten wir eine schnellstmögliche und umfängliche Abschaffung des Solidaritätszuschlags für möglich und geboten. Wir setzen uns dafür ein, den Zuschlag ab 2020 für alle Einkommensgruppen und Unternehmen abzuschaffen.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Anhebung der Freigrenze lehnen wir ab. Ausweislich der Gesetzesbegründung, soll der Solidaritätszuschlag "alle Steuerpflichtigen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit" belasten (BT-Drs. 12/4401, S. 5). Diesem Ziel wird eine Freigrenze nicht gerecht, die lediglich Teil der Soli-Zahler von der Belastung freistellt. Zudem würden Kapitalgesellschaften durch die Anhebung der Freigrenze nicht entlastet.

Den Bürgern ist bei Einführung des Solidaritätszuschlages zudem versprochen worden, diesen nur befristet zu erheben. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz 1995 wurde entsprechend ausdrücklich mit der Begründung erlassen, dass dieses zur Finanzierung der Vollendung der Einheit als "finanzielles Opfer" unausweichlich und mittelfristig zu überprüfen sei. Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt. Daher halten wir Freie Demokraten den Fortbestand des "Sonderopfers Soli" für verfassungsrechtlich bedenklich. Der Zuschlag hat als sog. Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter und sollte dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen erhoben werden. Vor diesem Hintergrund haben sich die Freien Demokraten vorbehalten, auch auf dem Rechtsweg für die erforderliche Abschaffung des Zuschlags zu streiten.

Beste Grüße
Ihr CL

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