Frage an Christian Lindner von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Christian Lindner,
in der Verfassung -GG- steht gar nichts -über Sonderrechte der stärksten Oppositionspartei geschrieben. Nur in der Geschäftsordnung des Bundestages die aber durch einfache Mehrheit geändert werden kann. Falls es doch zur erneuten GroKo kommen sollte und die AfD (als drittstärkste Partei) die Oppositionsführung beansprucht aber weiter unanständig provoziert sind Sie bereit der AfD "Benimm-Dich" Anstands-Regeln im Bundestag als "rote Linien" vorzuzeigen die, wenn wiederholt überschritten, der AfD das Recht "verwelkt" die Oppositionsführung weiter auszuüben? DIESES RECHT WÜRDE DANN IHNEN DIE FDP ZUFALLEN LAUT DEN VERÄNDERTEN REGELN DER BUNDESTAGSGESCHÄFTSORDNUNG ZUFALLEN, BITTE?
Danke für die Aufmerksamkeit. P. V.
Sehr geehrter Herr V.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden keinerlei Versuche unternehmen, die Geschäftsordnung des Bundestages zu Ungunsten der AfD oder einer anderen Partei zu ändern. Ein solches Vorgehen würde die AfD nur in ihrer Opferrolle bestärken.
Beste Grüße
Ihr CL