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Christian Lindner
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Frage von Julius-Josef S. •

Frage an Christian Lindner von Julius-Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Lindner,

eigentlich sollte der Bundestag nur 598 Sitze haben. Daraus geworden sind nun 709. Amerika kommt mit deutlich weniger Abgeordneten auf 320 Mio. Einwohner aus. Norbert Lammert hatte bereits 2013, in der ersten Sitzung des damalig neuen Parlamentes ohne FDP Abgeordnete, gewarnt, dass die Zahl der Abgeordneten weiter ansteigen könnte. Er hat die Arbeitsfähigkeit eines zu großen Parlamentes in frage gestellt. Ich bin mit ihm der Meinung dass "Mehr Abgeordnete eben nicht gleichbedeutend ist mit mehr Demokratie". Die eingesetzte Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen von 2013 zur Änderung des Wahlrechts konnte sich nicht auf eine Reform einigen. So blieb alles beim alten. Sie stehen mit Ihrer Partei u.a. auch für einen "schlanken Staat." und sind dafür in den Bundestag gewählt worden.

Meine Fragen:
1.) Können Sie die Änderung des Wahlrechts hin zu einer Begrenzung der Mandate mit in die Koalitionsverhandlungen nehmen. Mein Ziel (598 +X) <= 630
2.) Ab welcher Anzahl von Abgeordneten sehen sie Persönlich die effiziente Arbeitsfähigkeit des Parlaments gefährdet ?
3.) Können Sie der von Norbert Lammert im Jahr 2013 genannten Obergrenze, er nannte es Deckelung von max. 630 Abgeordneten zustimmen.
4.) Was werden Sie als mein Vertreter im Bund tun um diesen aufgeblähten Bundestag in der nächsten Wahlperiode wieder auf ein bezahlbares Maß herunterzufahren.

Einen schönen Tag
Julius S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Storath,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir Freie Demokraten begrüßen eine Wahlrechtsreform, um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken. Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten bei einer willkürlich gewählten Zahl zu deckeln, ist aber sicher keine konstruktive Lösung. Wir Freie Demokraten begrüßen das Hinzuziehen von externen Experten in dieser Frage, um eine schnelle und verfassungskonforme Lösung zu finden, denn das Bundesverfassungsgericht hat den Spielraum des Gesetzgebers zur Verkleinerung des Bundestages bei gleichzeitigem Erhalt des bewährten Wahlrechts bereits eingeschränkt. Wir möchten am Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit föderativen Strukturen festhalten und die Karlsruher Rechtsprechung in dieser Frage berücksichtigen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende beste Grüße

Ihr Christian Lindner

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