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Christian Lindner
FDP
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Frage von Lutz J. •

Frage an Christian Lindner von Lutz J. bezüglich Gesundheit

Wie kann eine Solidarfinanzierung der Krankenkassen funktionieren, wenn der wohlhabenste Anteil der Bevölkerung nicht einzahlen muss?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de.

Die FDP tritt für den Erhalt des dualen Systems aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung ein. Der Wettbewerb im dualen System und die Vorreiterrolle der PKV bei der Einführung neuer Behandlungsmethoden fördern medizinische Innovationen. Durch die Vergütungen der PKV über die Gebührenordnungen kann sich eine Mischkalkulation für die niedergelassenen Leistungserbringer ergeben, die dabei hilft, eine qualitativ hochwertige Versorgung auch im Rahmen gedeckelter Budgets für gesetzlich Versicherte sicherzustellen. Im Gegensatz dazu sind in anderen europäischen Ländern mit staatlichen bzw. vereinheitlichten Gesundheitssystemen lange Wartezeiten für fast alle Patienten bis hin zu Rationierungen im Gesundheitssystem sowie Einschränkungen der freien Arztwahl zu verzeichnen. Zudem würde eine Bürgerversicherung zu Lasten der nachfolgenden Generationen gehen, da nur die PKV mit ihren Alterungsrückstellungen kapitalgedeckte Vorsorge betreibt. Die Einführung einer Bürgerversicherung würde darüber hinaus, so die aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung, bis zu 51.000 Arbeitsplätze innerhalb der Versicherungsunternehmen vernichten. Weitere Arbeitsplatzverluste zum Beispiel in Arztpraxen würden sich aufgrund der erheblichen Auswirkungen einer Bürgerversicherung auf die Vergütung der Leistungserbringer im Gesundheitssystem ergeben. Nach einer Studie des Darmstädter Wifor-Instituts sind bis zu 300.000 Arbeitsplätze mit der PKV verbunden.

Wir Freie Demokraten wollen, dass gesetzliche Krankenkassen über die Leistungen, die sie anbieten, stärker miteinander in den Wettbewerb treten können. Denn ein solcher Wettbewerb trägt dazu bei, dass Patientinnen und Patienten gut versorgt werden und schneller von medizinischen Fortschritten profitieren. Bürokratische, zentralistische Lösungen behindern den effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb, der durch einen klaren wettbewerbs- und kartellrechtlichen Rahmen flankiert werden muss. Dazu wollen wir den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausweiten, um innovative Versorgungsformen zu stärken. Die Wahl des Leistungserbringers durch den Leistungsempfänger darf dabei nicht eingeschränkt werden. Verträge für Krankenhausleistungen müssen über die integrierte Versorgung hinaus möglich sein. Wir wollen dazu das Instrument der Qualitätsverträge dauerhaft einführen und die bisherigen Beschränkungen auf wenige Indikationen aufheben. Denn durch diese Verträge können Krankenkassen mit Krankenhausträgern gegen zusätzliche Anreize höherwertige Qualitätsanforderungen vereinbaren und dadurch die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten fördern. Außerdem sollte bei integrierten und bei rein ambulanten Verträgen der besonderen Versorgung auf den Nachweis der Wirtschaftlichkeit verzichtet werden, wenn eine besondere Qualität der Versorgung erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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