Frage an Christian Lindner von Andre K. bezüglich Wirtschaft
Hallo Christian,
ich hatte Dir eine Frage zum Antidiskriminierungsgesetz gestellt und nebenbei noch die Frauenquote erwähnt. Eine Antwort zur Frauenquote hast Du gegeben, aber sicherlich aus Versehen die Antwort zum Antidiskriminierungsgesetz vergessen.
Deshalb gestatte mir bitte die Nachfrage: In Nordrhein-Westfalen haben Du und die FDP stark gegen das Nichtraucherschutzgesetz opponiert, mit der Begründung, dass es sich beim Gaststätten- und Kneipenbesuch um eine Vertragsbeziehung zwischen privatrechtlichen Personen handelt und der Staat da nicht eingreifen darf.
Ich wollte fragen, ob ihr beim Einzug in den Bundestag genauso stark gegen das Antidiskriminierungsgesetz vorgehen werdet? Beim Antidiskriminierungsgesetz handelt es nicht um eine Beziehung von Staat zu Bürgern, sondern das Antidiskriminierungsgesetz greift tief in die Vertragsfreiheit von zwei privatrechtlichen Personen ein.
Freundliche Grüße
A. K.
Hallo Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de .
Das rot-grüne Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen kritisieren wir, weil die Intensität des Eingriffs in die Freiheitsrechte eines jeden Einzelnen zu groß ist und ein effektiver Nichtraucherschutz auch bereits durch das Nichtraucherschutzgesetz von 2007 erreicht wurde. Das Argument, es dürfe gar keine staatliche Regelung im Verhältnis zwischen Privaten geben, kommt nicht von uns.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verfolgt einen legitimen Zweck: Es setzt die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern um. Eine vollständige Abschaffung wollen wir Freie Demokraten nicht. Allerdings gibt es in diesem Bereich viel Potential für bürokratische Entfesselungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner