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Christian Lindner
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Frage von Harald L. •

Frage an Christian Lindner von Harald L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Lindner,

Sie sind mir als Politiker sehr sympathisch, auch wenn Sie eigentlich einer vollkommen falschen Partei für mich angehören.

Ich bin seit 2 Jahren angestellt mit leitenden Aufgaben und darüber hinaus noch Selbständig im Bereich der "Bürodienstleistungen" im weitesten Sinne.

Wie wollen Sie es bewerkstelligen, dass ich für meinen Fleiss und Einsatz nicht weiterhin vom Staat "bestraft" werde durch die kalte Steuerprogression aufgrund meines zusätzlichen Einkommens aus selbständiger Arbeit?

Ich fühle mich hier regelrecht bestraft und darüber hinaus finde ich die dreifache Besteuerung von 1. Umsatz - 2. Gewinn und 3. durch Gewerbesteuer unmöglich und ungerecht.

Gerne erwarte ich hierzu einen greifbaren Lösungsansatz von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

H. L.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de .

Wir Freie Demokraten wollen einen fairen Tarif bei der Einkommensteuer. Heute steigt die Steuerlast bei kleinen und mittleren Einkommen besonders schnell an. Das ist leistungsfeindlich und ungerecht. Ein Durchschnittsverdiener darf nicht fast schon den höchsten Steuersatz zahlen. Deshalb wollen wir den Tarif "nach rechts verschieben", sodass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen steigt. Den sogenannten Mittelstandsbauch wollen wir abflachen und so einen leistungsgerechteren Tarif gestalten.

Auch wollen wir die unfaire Behandlung von Einkommen aus selbstständiger Arbeit gegenüber dem Einkommen abhängig Beschäftigter aufheben. So prüfen wir zum Beispiel die nur anteilig durchzuführende Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer in der kommenden Wahlperiode gerne einmal.

Bei der Umsatzsteuer wollen wir Freie Demokraten in Deutschland den Grundsatz der IST-Besteuerung durchsetzen. In der Regel gilt für Unternehmen in Deutschland die sogenannte SOLL-Besteuerung. Unternehmen müssen dabei die Umsatzsteuer für einen Auftrag an den Staat zahlen, egal ob der Kunde bereits bezahlt hat. Daher kann ein Unternehmen momentan beantragen, die Umsatzsteuer erst dann zu zahlen, wenn der Kunde gezahlt hat - die sogenannte IST-Besteuerung, die wir zum Grundsatz machen wollen. Voraussetzung für den Antrag auf IST-Besteuerung ist momentan, dass der Umsatz des Unternehmens im Vorjahr nicht höher war als 500.000 Euro. Mit Blick auf Start-Ups ist diese Schwelle jedoch zu niedrig. Durch Digitalisierung und Dynamik von neuen Produkten können Umsätze schnell über diese Schwelle steigen. Daher wollen wir, solange noch nicht der Grundsatz der IST-Besteuerung gilt, diese Schwelle deutlich erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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