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Christian Lindner
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Frage von Reinhard B. •

Frage an Christian Lindner von Reinhard B. bezüglich Verkehr

Eigentum verpflichtet, doch es muss auch bezahlbar bleiben, und zwar nicht nur in Zeiten der Berufstätigkeit. Bereits über hohe Realsteuern werden in NRW die Bürger im Verhältnis zu anderen Bundesländern überproportional belastet. Doch mit dem Eintritt ins Rentenalter wird es für viele Bürger der Mittelschicht existenzbedrohend, wenn die Kommune die Straße saniert und Straßenausbaubeiträge nach dem KAG festsetzt. Meine Meinung hierzu: Man kann nicht ständig die Renten kürzen und diese Kosten weiterhin in voller Höhe abkassieren. Einige Bundesländer haben diese unsozialen Beiträge bereits abgeschafft. Sind Sie auch der Meinung, wie eine Kandidatin der CDU, dass Straßenausbaubeiträge in NRW auch weiterhin gnadenlos abkassiert werden sollten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de.

Die Straßenausbaubeiträge können auf Rechtsgrundlage des §8 Kommunalabgabengesetz NRW von den Kommunen erhoben werden. Da die Kommunen strukturell unterfinanziert sind, wird vielerorts ein unterschiedlicher prozentualer Anteil der Kosten des Straßenausbaus an die Anwohner weitergegeben. Vielfach führt dies zu hohen Belastungen und damit verbunden zu einer hohen Frustration der betroffenen Anwohner.

Der Landtag hat sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode mit der Möglichkeit der Einführung von so genannten wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in den Kommunen auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion auseinandergesetzt. Zahlreiche Sachverständige haben sich gegen den Vorschlag ausgesprochen. Die FDP steht dem Gedanken einer Einführung wiederkehrender Beiträge ebenfalls äußerst kritisch gegenüber, da sie von den Beitragszahlern letztlich als eine Art neue Kommunalsteuer empfunden würde, ohne dass dafür ein direkter Nutzen für die Anlieger spürbar wäre.

In anderen Bundesländern, etwa in Rheinland-Pfalz, haben die Kommunen bereits seit mehreren Jahrzehnten die Möglichkeit dazu, die Abgaben durch wiederkehrende Beiträge zu erheben. Lediglich rund ein Viertel der rheinland-pfälzischen Kommunen wenden die Form der Beitragszahlung durch wiederkehrende Beiträge an. Auch in anderen Bundesländern findet das Instrument nur geringfügige Anwendung. Dies spricht dafür, dass sich die Form der Abgaben durch einmalige Beiträge zu erheben, durchaus bewährt hat und vorteilhafter ist.

Weiterhin haben die Kommunen schon heute die Möglichkeit, durch Ratenzahlungen, Stundungen etc. auf soziale Härtefälle reagieren zu können. Wichtig ist der FDP allerdings auch, dass die Bürger möglichst früh auf die absehbaren Abgaben aufmerksam gemacht werden, sodass diese sich auf die Zahlungen entsprechend einstellen können.

Gleichwohl ist festzustellen, dass die Höhe der von den Bürgern aufzubringenden Beiträge von Kommune zu Kommune recht unterschiedlich ist. Die FDP setzt sich deshalb für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Kommunalfinanzierung ein. Dabei soll den Kommunen eine konjunkturunabhängige kommunale Mindestfinanzausstattung vom Land zur Verfügung gestellt werden. Dies versetzt die Kommunen unter anderem in die Lage, ein gutes Instandhaltungsmanagement der kommunalen Straßennetze zu gewährleisten und die Bürger zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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