Frage an Christian Lindner von Ulrich S. bezüglich Umwelt
Um die Beantwortung folgender Fragen wird gebeten.
1. Wie ist Ihre Position zur Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf?
Dafür/Dagegen
2. Es gibt keinen Grenzwert für Fluglärm. Braucht Deutschland einen?
Ja/Nein
3. Werden Sie sich persönlich für eine zügige Einführung eines Grenzwerts einsetzen?
Ja/Nein
4. Sind Sie für ein Gesetz für einen wirklichen Schutz vor Fluglärm (WHO-Empfehlung Grenzwert von 40 dB(A))?
Ja/Nein
4. Die Flugrouten sind als gültiges Gesamtdokument nicht öffentlich zugänglich. Werden Sie für eine verpflichtende Offenlegung der Gesamtdokumente der jeweils gültigen Flugrouten energisch eintreten?
Ja/Nein
5. Sollten für Städte mit Luftreinhalteplänen Baumschutzsatzungen verpflichtend sein?
Ja/Nein
6. Werden Sie, im Falle eines Wahlsieges, ÖPNV nutzen/laufen, um zum Landtag zu kommen?
Ja/Nein
7. In wie vielen Jahren soll aus der Braunkohle ausgestiegen werden?
0/5/10/15/20/25/30
8. Durch Lärm wird nachweislich die Leistungsfähigkeit gemindert. Muss NRW leiser werden, um wieder wirtschaftlich besser zu werden?
Ja/Nein
9. Muss bei allen Bauvorhaben, vorher berücksichtigt werden, wie sich dieses auf das Mikroklima auswirkt?
Ja/Nein
Anmerkung:
Alle Fragen sind mit einer klaren Position beantwortbar.
Ein Qualitätsmerkmal für Politiker ist aus meiner Sicht die Klarheit ihrer Position. Unklares Positionen oder Geschwafel wird als Zeichen fehlender Werte gewertet.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de. Gerne gehe ich kurz auf Ihre Fragen ein.
1. Wie ist Ihre Position zur Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf?
Die FDP will den Luftverkehrsstandort Deutschland sichern und ausbauen und steht angesichts des internationalen Wettbewerbs Kapazitätserweiterungen grundsätzlich positiv gegenüber. Das gilt auch für den Düsseldorfer Flughafen. Es geht hier jedoch nicht um eine politische Entscheidung, die der Landtag zu treffen hätte. Der Flughafen hat einen Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung gestellt. Jetzt läuft nach klaren, rechtsstaatlichen Grundsätzen das Planfeststellungsverfahren mit weitreichenden Beteiligungsmöglichkeiten von allen Betroffenen. Am Ende muss die zuständige Planfeststellungsbehörde - in diesem Fall das NRW-Verkehrsministerium - nach Recht und Gesetz entscheiden.
2. Es gibt keinen Grenzwert für Fluglärm. Braucht Deutschland einen?
3. Werden Sie sich persönlich für eine zügige Einführung eines Grenzwerts einsetzen?
4. Sind Sie für ein Gesetz für einen wirklichen Schutz vor Fluglärm (WHO-Empfehlung Grenzwert von 40 dB(A))?
Der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen wird durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sichergestellt. Der von der WHO als langfristigen Zielwert für die Nacht definierte Dauerschallpegel von 40 dB(A) basiert auf einem weitgehenden Gesundheitsbegriff, wonach Gesundheit ein Zustand völligen Wohlbefindens ist. Dies dürfte kaum zu realisieren sein, wenn man bedenkt, dass bereits das städtische Grundrauschen heute bei 45 dB(A) liegt. Als kurzfristiges Ziel definiert die WHO einen Wert, der über einen längeren Zeitraum in der Nacht 55 dB(A) überschreitet. Demgegenüber setzt das geltende Fluglärmschutzgesetz mit Grenzwerten von 55 dB(A) für bereits bestehende Flughäfen und 50 dB(A) für Flughäfen, die ausgebaut werden sollen, strengere Werte für den Lärmschutz an. Zudem ist das Fluglärmschutzgesetz auch insofern strenger, weil es sich nicht um Mittelwerte über das gesamte Jahr handelt wie bei den WHO-Empfehlungen, sondern um den Mittelwert der sechs verkehrsreichsten Monate eines Flughafens.
4. Die Flugrouten sind als gültiges Gesamtdokument nicht öffentlich zugänglich. Werden Sie für eine verpflichtende Offenlegung der Gesamtdokumente der jeweils gültigen Flugrouten energisch eintreten?
Die Flugrouten werden vom Büro der Nachrichten für Luftfahrer bei der Deutschen Flugsicherung DFS zugänglich gemacht.
5. Sollten für Städte mit Luftreinhalteplänen Baumschutzsatzungen verpflichtend sein?
Luftreinhaltepläne enthalten ein Bündel vielfältiger Maßnahmen, die die Emissionen vermindern und Grenzwertüberschreitungen verhindern sollen. Maßnahmen wie verpflichtende Baumschutzsatzungen, die sich nicht an die Emissionsverursacher, sondern Unbeteiligte richten und diese mit Verboten überziehen, sind damit nicht vereinbar.
6. Werden Sie, im Falle eines Wahlsieges, ÖPNV nutzen/laufen, um zum Landtag zu kommen?
Wenn es der Terminkalender zulässt, gehe ich gerne auch mal zu Fuß von meiner Düsseldorfer Wohnung in den Landtag.
7. In wie vielen Jahren soll aus der Braunkohle ausgestiegen werden?
Ein politisch verordneter Kohleausstieg ist verfehlt. Den Herausforderungen des Klimaschutzes trägt der Emissionshandel ausreichend Rechnung. Solange keine Anlagen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, müssen konventionelle Kraftwerke für Versorgungssicherheit sorgen. Deshalb soll in NRW für absehbare Zeit der Abbau von Braunkohle - dem einzigen nicht subventionierten heimischen Energieträger - weiterhin möglich bleiben. Wir können nicht gleichzeitig aus Atomkraft und fossiler Energieversorgung aussteigen.
8. Durch Lärm wird nachweislich die Leistungsfähigkeit gemindert. Muss NRW leiser werden, um wieder wirtschaftlich besser zu werden?
Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz gegen Lärm berücksichtigen auch die neueren lärmmedizinischen Forschungen.
9. Muss bei allen Bauvorhaben, vorher berücksichtigt werden, wie sich dieses auf das Mikroklima auswirkt?
Selbstverständlich. Dies wird im Rahmen der Bauleitplanung von den Kommunen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner