Frage an Christian Lindner von Max K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Lindner,
Seit dem 1 Januar 2015 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ich frage mich:
1. Welche negativen Auswirkungen hat dieses Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland und welche negativen Auswirkungen haben solche Gesetze in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (Zum Beispiel der Französischen Republik)?
2. Was ist der Unterschied zwischen dem Mindestlohn und Lohnuntergrenzen? Sind Lohnuntergrenzen eine bessere Alternative gegenüber dem Mindestlohn?
Mit freundlichen Grüßen
Max Kolleck
Sehr geehrter Herr Kolleck,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu diesem Komplex finden Sie online eine große Zahl wissenschaftlicher Studien, auf die ich Sie gerne verweise.
In Deutschland hat es bis dato nur geringe Auswirkungen gegeben. Das ist kaum verwunderlich, da wir uns in einer Hochphase der Konjunktur befinden. Studien zeigen aber, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse verloren gegangen sind - das sind Jobs für einen Nebenverdienst oder den Einstieg. Man wird auch sehen, ob und wie die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen unter den Bedingungen des Mindestlohns gelingt. Ich bin in Sorge.
Der Vergleich zu anderen Arbeitsmärkten hilft nicht wirklich weiter, weil neben Lohn auch Fragen wie beispielsweise der Kündigungsschutz eine Rolle spielen. Einzelne Aspekte kann man kaum herausnehmen.
Die FDP hat Lohnuntergrenzen befürwortet, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für eine Region und eine Branche ausgehandelt und dann für allgemein verbindlich erklärt werden könne. Das hätte soziale Sicherheit mit Flexibilität verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner