Frage an Christian Lindner von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lindner,
Nachfrage
http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_lindner-928-49861--f437575.html#q437575
Anwaltshaftung, Benachteiligung geschädigter Mandanten durch das Vertragsversicherungsgesetz: Im Regelfalle kein Direktanspruch gegen die Berufshaftpflichtversicherung.
Die an den Bundestagsabgeordneten Petzold von Anderen gerichteten Fragen stelle ich jetzt Ihnen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/harald_petzold-778-78384--f435063.html#q435063
Können tatsächlich in Fällen wie Fristversäumung bei einer Berufung Berufshaftpflichtversicherungen oder Anwälte eine Entschädigung verweigern, wenn der Mandant nicht BEWEISEN kann, daß in der Berufung ein besseres Ergebnis erzielt worden wäre? Vor einer Berufung gibt es eine anwaltliche Klagebegründung und nach dem Urteil eine anwaltliche Empfehlung für die Berufung. Ist es vor diesem Hintergrund nicht makaber, wenn dann die Anwältin im Falle einer Entschädigungsklage gegen sie ein besseres Ergebnis nach einer Berufung anzweifelt? Macht sie den Rechtstaat nicht lächerlich, wenn sie plötzlich ihre Rechtsauffassung wie andere das Hemd wechselt? Hat hier der Gesetzgeber auf Druck von Lobbyisten dafür gesorgt, daß im Interesse der Versicherungen und der Anwälte die Chancen auf eine Entschädigung sehr schlecht sind?
Die Anwältin kann in dem Beispiel vertrauliche Informationen gegen den Ex-Mandanten verwenden. Außerdem müssen nicht selten Mandanten auf die Durchsetzung ihres Anspruchs verzichten, weil sie keine teure Rechtsschutzversicherung haben und sich das finanzielle Risiko eines zweiten Prozesses nicht leisten können. Eine neutrale – also nicht bei einer Rechtsanwaltskammer angesiedelte Schlichtungsstelle – würde hier einen fairen Prozess ermöglichen. Noch besser: Das Versicherungsvertragsgesetz wird geändert: Direktanspruch gegen die Berufshaftpflichtversicherung – leider wegen der mächtigen Lobby unrealistisch.
Wird sich die FDP für die Rechte der Mandanten einsetzen?
MfG Reth