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Christian Lindner
FDP
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Frage von Dr. Carsten R. •

Frage an Christian Lindner von Dr. Carsten R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in der WR vom 06.09.2013 lese ich, dass Sie die Inklusion hinauszögern wollen. Dazu habe ich bei Der WESTEN.de folgenden Kommentar verfasst:
"Eine weitere Verschiebung der Inklusion verstößt gegen das Menschenrecht, welches in der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbindlich ist. Schon die geplante Einführung der schulischen Inklusion, die in Artikel 24 des o. g. Übereinkommens geregelt ist, für das Schuljahr 2014/15 ist ein Rechtsverstoß. Ich bin selber behindert, habe isolative Erfahrungen im überkommenen professionellen Behindertensystem gemacht und unterstütze Klagen, welche die sofortig Inklusion einfordern, ausdrücklich."

Warum wollen Sie das Menschenrecht, welches in der UN-Behidertenrechtskonvention normiert ist, übergehen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Rensinghoff,

vielen Dank für Ihre Frage zur Umsetzung der Inklusion, die Sie an mich gerichtet haben.

Die FDP-Fraktion will die Umsetzung der UN-Konvention nicht übergehen, sondern ganz im Gegenteil bestmöglich gestalten. Die FDP bekennt sich ausdrücklich zur Inklusion. Wir wollen Teilhabechancen stärken; hierzu zählt selbstverständlich auch die schulische Inklusion. In der von Ihnen angesprochenen Pressekonferenz, auf die Sie Bezug nehmen, habe ich diese Zusammenhänge daher auch explizit betont. Wir erachten es aber insbesondere im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf für unverzichtbar, dass dieser wichtige Prozess bestmöglich qualitativ ausgestaltet wird. Nur so können wir sicherstellen, dass die Inklusion zu dem Erfolg wird, den wir uns wünschen.

SPD und Grüne haben jahrelang den angekündigten umfassenden Inklusionsplan für unsere Schulen nicht vorgelegt. Der schließlich vor einigen Monaten von der rot-grünen Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Konvention kann eine qualitative Ausgestaltung der Inklusion nicht sicherstellen. Das Land verweigert unter anderem den Kommunen die dringend benötigte finanzielle Unterstützung und es werden nahezu keinerlei qualitative Standards festgelegt, um eine bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Diese kritische Einschätzung der FDP-Fraktion wird von einer Vielzahl von Vertretern von Eltern- und Lehrerverbänden, von Kirchen und Wissenschaftlern geteilt. In der zweitägigen Anhörung ist der angesprochene Gesetzentwurf von nahezu allen Experten ausgesprochen negativ bewertet worden.

SPD und Grüne haben bisher wenig Bereitschaft erkennen lassen, auf die vielfältigen kritischen Stimmen der Schulpraktiker adäquat zu reagieren und den Gesetzentwurf umfassend qualitativ zu überarbeiten. Daher habe ich die Landesregierung aufgefordert, die zeitnahe Abstimmung zu verschieben.

Leider erreichen uns inzwischen viele Beispiele, die zeigen, dass Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gegenwärtig zum Beispiel aufgrund mangelnder Ausstattung an allgemeinen Schulen nicht die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, wie wir es uns wünschen. Daher halte ich es für unerlässlich, dass zuallererst die Förderqualität, auf die Kinder aus meiner Sicht ein Anrecht haben, sichergestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

P.S.: Die Position der FDP-Fraktion zum Thema Inklusion finden Sie hier http://www.fdp-fraktion-nrw.de/webcom/show_download.php/_c-1019/_lkm-948/i.html

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