Frage an Christian Lindner von Dr. Posselt P. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich wohne in Ihrem Wahlkreis und habe 2008 die FDP gewählt, daher die Frage an Sie und keine andere Institution:
Sie haben bezüglich der Beamtenbesoldung wörtlich festgestellt: "Die Beamtenschaft hat ein Recht auf einen fairen Anteil am Aufschwung ". Warum gilt das Recht auf einen fairen Aufschwung nicht auch für mich und meinen Berufsstand ( Kieferorthopäden )? Meine Gebührenordnung ( GOZ ) ist nach 25 Jahren Stillstand durch die Bundesregierung um 0,0% ( Nullkommanichts ) erhöht worden. Und das gegen Ihre eigene Koalitionsaussage und gegen den § 15 Zahnheilkundegesetz. Ich bitte nicht mit irgendwelchen Prozentzahlen aus dem FDP BMG zu argumentieren sonst übersende ich Ihnen meinen Auszug aus der GOZ, der eindeutig die Null nachweist. Noch nicht einmal der Punktwert wurde in der 5. Stelle hinter dem Komma ( ! ) angepasst. Daher nochmals die Frage an Sie: Warum habe ich kein Recht auf einen fairen Anteil am Aufschwung ? Halten Sie dieses tatsächlich für gerecht?
Mit freundlichen Grüssen
Dr. P. M. Posselt
Sehr geehrter Herr Dr. Posselt,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gebührenordnung (GOZ) der Zahnärzte. Gerne habe ich mich für Sie bei unseren Gesundheitspolitikern kundig gemacht.
Vorab möchte ich Ihnen sagen, dass Zahngesundheit für mich ist ein wichtiger Faktor für das menschliche Wohlbefinden ist. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind ein nicht wegzudenkender Teil unseres qualitativ hochwertigen Gesundheitssystems. Ihre Arbeit verdient Anerkennung und dazu gehört auch eine möglichst aktuelle Abrechnungsgrundlage. Als Ergebnis der präventiven Aktivitäten der Zahnärzte und Kieferchirurgen ist festzustellen, dass sich die Mundgesundheit in den letzten Jahrzehnten in allen Altersgruppen kontinuierlich verbessert hat. So ist z.B. ein deutlicher Rückgang der Karies bei Kindern zu verzeichnen. Dieser auf der einen Seite positive Effekt führt leider aber auch zu einer reduzierten Inanspruchnahme bestimmter zahnärztlicher Leistungen.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat nach vielen Jahren des Stillstandes in 2012 die Gebührenordnung für die Zahnärzte novelliert. Im Rahmen der Aktualisierung wurden Gebührenpositionen hinzugefügt und einige Positionen weggelassen. Mit dem neuer GOZ wurde die Möglichkeit geschaffen, die Höhe der Gebühr bei medizinisch notwendigem Bedarf mit einem Steigerungsfaktor des 1-fachen bis 2,3-fachen zu multiplizieren. Dazu bedarf es keiner Begründung. Des Weiteren besteht bei Begründung die Möglichkeit einen Steigerungsfaktor von 3,5 anzusetzen. So bieten sich beispielsweise die Möglichkeiten einen erhöhten Zeitaufwand oder erhöhte Schwierigkeiten bei der Mundöffnung, wie sie beispielsweise bei älteren Menschen ergeben können, zu kompensieren.
Das gesamte Honorarvolumen soll nach Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit um rund 6 Prozent steigen. Mit dem Honorarzuwachs von 345 Mio. Euro, bezogen auf das aktuelle nach GOZ abzurechnende Honorarvolumen und Abrechnungsgeschehen, wurde sowohl den Interessen der Zahnärzteschaft als auch der steigenden Kostenbelastung der Patienten und der öffentlichen Haushalte Rechnung getragen.
In der Multiplikation mit einem Steigerungsfaktor sehe ich eine gute Möglichkeit auf veränderte Anforderungen an die zahnärztliche Behandlung zu reagieren. Ein höherer Aufwand kann dadurch angemessen vergütet werden.
Im neuen § 12 der GOZ hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Auswirkungen der Neustrukturierung und –bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte zu prüfen. Sie berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe. Die Überprüfung bietet bei einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung die Chance korrigierend einzugreifen und über eine Änderung des Punktwertes mit den privaten Krankenkassen und den Zahnärzteverbänden zu reden.
Freundliche Grüße