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Christian Lindner
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Frage von Sascha R. •

Frage an Christian Lindner von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo ich habe einige fragen

1. wenn das sogenante beschndeidungsgesetz in kraft tritt, gibt es eigentlich auch dann für die opfer möglichkeiten für schmerzensgeld oder schadensersatz, wenn diese volljährig sind? Da ja heute schon viele darunter zu leiden haben und weltweit 10000 juden dagegn sind.

2. es gibt den gleichhatsgrundsatz, da ja nur an jungen genitalverstümmelungen dürchgefürt werden dürfen, neigen sie dann eher dazu zusagen wir legalisieren die weibliche form auch oder meinemn sie ob man dann doch lieber die genitalverstümmelung bei jungs und mädchen verbieten sollte. es gibt bereits forderungen zu weiblichen genitalverstümmelung, welche der männlichen enspricht dazu folgender link.

www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genitalverstummelung-fur-madchen/

3 warum redet man eigentlich bei der männlichengenitalverstümmelung von beschmeidung ? da wird doch die komplettevorhaut amputiert. und damit gehen bis zu 20.000 nervenenden verloren.

4, wie stehen sie zur verantwortung imn deutschland minderheiten zu schützen, wie zum beispiel jüdische gegner der sogenanten beschneidung und ihr recht augf körperliche unversehrtheit?

5. warum klärt der bundestag die verfassungsrechtlichkeit der sogenanten beschneidung durch das bundesverfassungsgeriicht nicht ab ? dies würde doch eine ernorme rechtsicherheit schaffen. denn wenn das gesetz beschlossen ist könne immer noch strafanzeigen folgen und dann muss das bundesverfassungsgericht ohnehin entscheiden.

6 glauben sie das das sogenannte beschneidungsgesetz mit der verfassung vereinbar und dem kinderrechtskonvention?

mit freundlichen grüßen

Sascha Rode

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rode,

vielen Dank für Ihre Nachricht, das Interesse und vor allem für die ausführlichen Fragen zum Thema Beschneidung. Da Sie mit Ihrer Frage aber ein bundespolitisches Thema ansprechen und ich dem Bundestag aber nicht mehr angehöre, möchte ich Sie bitten, dass Sie sich an Herrn Stephan Thomae MdB wenden.

Herr Thomae ist der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht und hat sich wiederholt zu diesem Thema geäußert. Er wird Ihnen sicherlich kompetent weiterhelfen können. Sie erreichen Ihn unter: stephan.thomae@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner, MdL

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