Frage an Christian Lindner von Andreas B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lindner,
wir beschäftigen uns gerade im Politikunterricht intensiv mit der aktuellen Diskussion zum Handeslabkommen "ACTA". Dabei sind einige Fragen aufgekommen, die wir gerne mit Ihnen als unserem politischen Vertreter des Rheinisch-Bergischen-Kreises diskutieren möchten. Die Fragen lauten:
1. Wie stehen Sie persönlich bzw. Ihre Fraktion zu ACTA?
2. Wie stimmen Sie im Bundestag ab, sollte ACTA zur Abstimmung kommen?
3. Gebe es ihrerseits Alternativvorschläge?
Wir freuen uns über Ihre Antworten,
Ihr Andreas Biesenbach
Sehr geehrter Herr Biesenbach,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Februar 2012. Ich finde es gut, dass in Ihrem Politikunterricht solch aktuelle Themen behandelt werden!
In der Sache: Wie Sie der Nachrichtenlage der letzten Tage entnehmen können, hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung dazu entschieden, die Zeichnung des Abkommens zu unterlassen, solange nicht alle Details öffentlich gewürdigt werden konnten. Dieser Haltung schließe ich mich an.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat außerdem klar gestellt, dass es keine Ratifizierung für internationale Abkommen geben darf, die zu einer umfassenden Überwachung der Internetnutzer führen. Dies gilt für Deutschland ebenso wie für die EU insgesamt. Nur wenn bewiesen ist, dass die Achtung der Bürgerrechte sichergestellt ist, kann es eine Unterstützung für ACTA geben.
Wie Sie vielleicht auch gehört haben, hat sich die EU-Kommission jüngst entschlossen, ACTA dem Europäischem Gerichtshof zur Prüfung vorlegen. Dieser soll entscheiden, ob es in irgendeiner Form gegen die grundlegenden Rechte und Freiheiten der EU verstößt. Ich denke, diese Prüfung sollten wir abwarten, bevor über Alternativvorschläge oder Abstimmungsverhalten diskutiert wird.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass die Digitalisierung unseres Alltags das Urheberrecht vor neue Herausforderungen stellt. Neue Problemfelder und Konflikte haben sich aufgetan, neue Ideen und innovative Geschäftsmodelle sind entstanden. Gleichzeitig ist der Schutz geistigen Eigentums und schöpferischer Leistung für Liberale ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Das Urheberrecht muss also entsprechend angepasst werden. Ziel muss dabei sein, einen fairen Ausgleich zwischen den Nutzern und den Anbietern zu finden, ohne das dadurch die Freiheit im Internet in Frage gestellt wird. Eine gänzliche Aufhebung des Urheberrechtes halte ich jedoch für falsch, da das Urheberrecht kein Selbstzweck ist, sondern Schutz und Anreiz für neue Ideen bietet.
Mit freundlichen Grüßen nach Rhein-Berg
Christian Lindner