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Christian Lindner
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Frage von Simone F. •

Frage an Christian Lindner von Simone F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lindner,

die Beamtenpensionen werden nach der Besoldung der letzten 3 Dienstjahre berechnet, bei der Rentenberechnung werden die Zahlungen des gesamten Arbeitslebens zu Grunde gelegt. Der Pensionär erhält bis zu 73,4 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt, wohingegen der Rentner nur ca. 49% seines letzten Lohnes bekommt. Das Rentenalter wurde auf 67 Jahre angehoben, das Pensionsalter liegt stattdessen weiterhin bei 65.

Was planen Sie, gegen diese Ungerechtigkeiten zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Simone Fietz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Fietz,

das ist nicht mein Thema. Das Dienstrecht liegt überwiegend bei den Ländern, im Bund befassen sich Kolleginnen und Kollegen mit der Frage.

Grundsätzlich sehe ich aber keine große Ungerechtigkeit, da zum einen der Beamtendienst ein besonderes Arbeitsverhältnis ist. Die Bezüge im öffentlichen Bereich sind bezogen auf die letzten Jahrzehnte auch weniger stark gestiegen als vergleichbare Vergütungen im privaten Sektor. Zum anderen hat es in den vergangenen Jahren zusätzliche Anpassungen gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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