Frage an Christian Lindner von Peter Dr. P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lindner,
als Wähler in Ihrem Wahlkreis hatte ich Sie Ende April im Zusammenhang mit der Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) angeschrieben und am 02.05.2011 eine Antwort von Ihnen erhalten.
Damals führten Sie aus, dass Sie nach 23-jährigem absolutem Stillstand eine Gebührenerhöhung von 6 % für absolut angemessen ( wörtlich:"find ich angemessen" ) hielten.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das Parlament mit Zustimmung aller Parteien einen Anstieg der Diäten aller MdBs um 7,6 % innerhalb von 13 Monaten beschlossen.
Frage: Wenn Sie die Gebührenerhöhung eines Berufsstandes von 6% nach 23 Jahren Stillstand für angemessen halten, wie würden Sie dann eine Gebührenerhöhung für einen anderen Beruf um 7,6% innerhalb von 13 Monaten bezeichnen?
Frage: Welche Gründe gibt es für diese krasse Ungleichbehandlung?
Mit freundlichen Grüssen
Dr. P. M. Posselt
Sehr geehrter Herr Dr. Posselt,
meine Position zur Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hatte ich Ihnen ja dargelegt - daran hat sich nichts geändert. Zur Diätenanpassung habe ich mich mehrfach öffentlich geäußert - auch auf dieser Seite. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass die Diäten der Abgeordneten der Bedeutung des besonderen Amts und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden müssen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten u.a. einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angeführt hat, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Ich halte diese Regelung für angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner