Frage an Christian Lindner von Thorsten H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich habe hier bei Abgeordnetenwatch eine Frage an einen anderen Politiker entdeckt, die ich gerne auch Ihnen stellen würde:
nach folgendem Urteil des Bundesverfassungsgericht Zitat:
Bundesverfassungsgericht 30.06.2009 Urteil 2BvE 2/08:
"Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt (Bemerkung meinerseits: der Begriff ist sehr unglücklich gewählt) allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten…"
Meine Frage:
Wann wird dem Deutschen Volk der EU-Beitritt (Verfassung bzw. Vertrag von Lissabon) + die geplante EU-Wirtschaftsregierung zur Abstimmung vorgelegt und wann eine Verfassung für das Deutsche Staatsgebiet?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ist das unwiderruflich dem deutschen Volk vorbehalten.
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten Henkel
Sehr geehrter Herr Henkel,
wie Sie z.B. auf Wikipedia oder der Website der Bundesregierung nachlesen können, hat das Bundesverfassungsgericht 2009 den Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß erklärt, auf nationaler Ebene aber eine Stärkung der "parlamentarischen Integrationsverantwortung" verlangt. Das Begleitgesetz zum Vertrag wurde zwischenzeitlich nachgebessert, die Mitwirkungsrechte und Pflichten des Parlaments bei der Umsetzung europäischen Rechts besser geregelt. Der Vertrag trat schließlich zum 1.12.2009 in Kraft.
In seinem Urteil hat das BVerfG übrigens eine weitere Abgabe von Kompetenzen nicht ausdrücklich verboten. Sie können aber versichert sein, dass auch im Falle einer derzeit noch nicht genauer definierten "Wirtschaftsregierung" Deutschland weiter seine zentralen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Belange selbst verantworten wird und damit das Urteil respektiert.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner