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Christian Lindner
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Frage von Andreas L. •

Frage an Christian Lindner von Andreas L. bezüglich Finanzen

Mainaschaff, 14.08.2011
Sehr geehrter Herr Lindner,

Das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen mit der Schweiz schützt Steuersünder durch den nachfolgend fettgedruckten Satz, der Bestandteil des Abkommens ist, vor der Strafverfolgung in Deutschland.

„Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurde, werden nicht verfolgt",

Dies stellt m.E. eine Art Ablasshandel mit Steuerhinterziehern dar und der Staat bzw. der Gesetzgeber leistet damit quasi Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Gleichzeitig ist es eine zynische Verhöhnung aller steuerehrlichen Bürger und untergräbt die Moral einer Gesellschaft. Wie moralisch verwahrlost ist eine Gesellschaft und deren Justiz, die keine Skrupel hat die Vernichtung von Existenzen für rechtens zu erklären, ( siehe: die bekannten Entlassungen von Arbeitern/innen und Angestellten wegen geringfügiger Verfehlungen am Arbeitsplatz) und die dieses Gesetz sicher ohne Bedenken anwenden würde und wohl auch müsste. Ich hätte gerne gewusst, wie Ihrer Haltung zu diesem Gesetz ist, ob Sie dies unterstützen oder ob Sie dies für nicht Verfassungskonform halten.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lehnert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lehnert,

mit dem Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ist ein jahrzehntelang schwelendes Problem endlich gelöst worden. Zukünftig werden Kapitalerträge und -gewinne unmittelbar über die Abgeltungssteuer erfasst, deren Erlös an die Bundesrepublik überwiesen wird. Auch werden bereits bestehende Bankbeziehungen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland nachbesteuert, indem die Betroffenen entweder ihre Konten offen legen oder aber eine einmalige Steuerzahlung leisten. Außerdem wird der gegenseitige Marktzugang für Finanzdienstleistungen verbessert. Das ist ein Erfolg, den SPD-Finanzminister (unter ihnen Peer Steinbrück, der mit der Kavallerie drohte) in elf Jahren nicht vermocht.

Für Abkommen und Gesetze typisch ist jedoch, dass sie Kompromisse darstellen, der nicht selten auch am zeitlichen Bezug erkennbar ist: Angesichts der klaren Fortschritte hat das deutsche Bundesfinanzministerium aber der von Ihnen genannte Formel bisher zugestimmt. Mit der jetzt erfolgten Paraphierung tritt das gemeinsame Steuerabkommen noch nicht in Kraft. Hierfür muss die Vereinbarung noch von beiden unterzeichnet und durch die nationalen Gesetzgebungsorgane ratifiziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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