Frage an Christian Lindner von Lothar A. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lindner,
alle Jahre wieder wird nun diese "Sau durchs Dorf getrieben". Und zwar jedes Mal von einem Mitglied der FDP. Dass sich die Partei dabei der Unterstützung der "Bundesagentur für Arbeit" sicher sein kann ist logisch, schließlich geht es dabei um eine Kostenreduzierung von mindestens 25%.
Es gibt aber auch andere Sichtweisen. Damit ein Arbeitsloser ALG1 für die Dauer von 24 Monaten beziehen kann, muss er a) mindestens 58 Jahre alt sein und b) mindestens vier Jahre ohne Unterbrechung und ohne Leistungsbezug Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichtet haben. Es handelt sich also hierbei nicht um einen Bezug der Bedürftigkeit voraussetzt, sondern um ein vertragliches Recht auf Leistung. Diese Bezugsdauer wurde letztmalig von der großen Koalition 2008 aus guten und nachvollziehbaren Gründen angepasst.
In einer privaten Runde wurde vor wenigen Wochen diskutiert ob es denn mit geltendem EU-Recht vereinbar sei, wenn alle "Furzlang" aus politischen Gründen erneute Korrekturen angepeilt werden. Die Mehrheit in der Runde hielt dieses für äußerst problematisch.
Ein weiterer Aspekt ergibt sich bei der Betrachtung der Einzahlungsdauer von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ohne Entnahme (Leistungsbezug). Ich denke dabei an die Arbeitnehmer welche 10-, 20- oder 30-jährige Einzahlungszeiträume vorweisen können. Hier drängt sich eine Frage aus den privaten Versicherungsgepflogenheiten auf: Wie hoch, zum Teufel, sind denn hierbei eigentlich die Rückkaufswerte?
Sehr geehrter Herr Lindner, was sagen Sie zu dieser These?
Lothar Albrecht
Sehr geehrter Herr Albrecht,
Ihre Überlegung ist interessant, trifft aber nicht: Denn nicht nur Herr Weise und die FDP, auch der ehemalige SPD-Vorsitzende Franz Müntefering und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Michael Fuchs, vertreten meine Position.
Bei der Bezugsdauer von ALG I widersprechen Sie sich selbst: Dass von der Großen Koalition angepasst werden konnte, spricht ja eben dafür, dass dies auch heute der Fall ist. Da sich die Arbeitsmarktlage entspannt hat, sollten wir darüber nachdenken. Man muss wissen: Die Zahl der Betroffenen hat sich in den letzten Jahren mehr als halbiert. Nur eine ganz geringe Zahl nimmt das ALG I länger als ein Jahr in Anspruch (3,9 Prozent). Und wer die 24 Monate ausschöpft, geht danach sehr oft in den Ruhestand. Natürlich sollten und werden Rechtsansprüche nicht permanent geändert. Wenn sich aber relevante gesellschaftliche oder ökonomische Veränderungen ergeben, sollte die Politik auch im Interesse der Steuerzahler darauf reagieren.
Zu Ihrem letzten Aspekt: Die Arbeitslosenversicherung hat keine ansparende Wirkung - und ist auch keine Risikoversicherung (sonst müssten z.B. Jüngere geringere Beiträge zahlen, weil sie in der Regel schneller Arbeit finden).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner