Frage an Christian Lindner von Jan N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lindner,
verheiratete Paare profitieren bei der Steuer vom Ehegattensplitting. Paare, die nur zusammenleben und den Trauschein nicht haben, profitieren davon nicht. Bei Hartz4 müssen die Partner füreinander aufkommen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Wieso werden Ehepaare im Vergleich zu Paaren, die nur zusammenleben bevorzugt und bei Hartz4 gibt es diese Bevorzugung nicht? Was macht ein Paar mit Trauschein besser, als ein Paar ohne Trauschein?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
das ist in erster Linie eine verfassungsrechtliche Frage (Art. 6 Abs. 1 GG). Der Staat hat die Gewährung des Splittingvorteils daran gebunden, dass zwei Menschen eine Erwerbs- bzw. Verantwortungsgemeinschaft bilden, wie Sie zum Beispiel durch eine Ehe dokumentiert wird. Das halte ich im Grundsatz für richtig. Das formale Signal ist notwendig, da es den Finanzbehörden realistischerweise nicht möglich ist, im Einzelfall die Qualität der sozialen Bindung zwischen zwei Menschen zu prüfen oder gar zu bewerten. Über Alternativen zum Ehegattensplitting, etwa das Familiensplitting, ist in den vergangenen Jahren viel diskutiert worden. Generell gilt:
Eine Abschaffung des Ehegattensplitting, wie sie etwa die Grünen fordern, würde für große Teile der Bevölkerung eine merkliche steuerliche Mehrbelastung bedeuten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner