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Christian Lindner
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Frage von Tobias F. •

Frage an Christian Lindner von Tobias F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

Meine Fragen sind:

Sind Sie der Meinung das eine Besoldung der Mitglieder des deutschen Bundestages in Anlehnung an die Bundesrichterbesoldung erfolgen darf obwohl die Anforderungen an einen bspw. Richter am Bundesgerichtshof wesentlich höher sind als die Anforderungen an einen Bundestagsabgeordneten?

2, Frage:
Bei den hohen Bezügen die Sie und ihre Kollegen bekommen plus der Vergünstigungen für MdB ( Fahrdienst i. Berlin, Flugreisen bzw. Bahncard 100 usw.) ist mir eine Sache nicht ganz klar:
Haben Sie überhaupt und wenn ja wodurch, die Fähigkeit zu erkennen was für Probleme der gemeine deutsche Arbeitnehmer jeden Monat zu bewältigen hat um über die Runden zu kommen? Ich meine damit den AN der bsp. 2 Kinder zu Hause hat, jede Woche 40 Stunden arbeiten geht und 1.300,00 Euro netto nach Hause bringt. Ich würde Sie bitten, wenn Sie dazu in der Lage sind, grob zu schätzen wie hoch und wofür seine monatl. Belastungen ( Kleidung, Nahrung, Fahrkosten usw.) sind und wie viel der o.g. AN monatl. sparen kann.

Ich bin nämlich der Meinung das unsere Bundesregierung und alle Bundestagsabgeordneten den Bezug zur Realität diesbezüglich verloren haben und in ihrer eigenen Welt leben so dass sie nicht mal im Ansatz eine Vorstellung haben was unten ( beim Wähler) wirklich los ist.
Den Beweis treten so gut wie alle regelmäßig in ihren Statements an. ( Sie z.B. durch ihre irrsinnige Forderung nach Steuersenkungen die ,wenn überhaupt, im Monat beim o.g. AN 10,00 Euro monatl. ausmachen).
Zum Vergleich: Die Diäten der BT-Abgeordneten wurden um monatlich 292 Euro angehoben.

Tobias Felger

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Sehr geehrter Herr Felger,

das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass die Diäten der Abgeordneten der Bedeutung des besonderen Amts und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden müssen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten u.a. einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angeführt hat, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind.

Übrigens: Auch nach der Erhöhung wird die für Mitglieder des Deutschen Bundestages vorgesehene B6/R6 Besoldung nicht erreicht werden. Die Monatsbezüge der Besoldungsgruppen R 6/B 6 betragen am 01.08.2011 8.524 Euro, ohne Sonderzuwendungsanteil 8.323 Euro. Nach Durchführung der zweistufigen Erhöhung erreicht die Abgeordnetenentschädigung 2013 den Betrag von 8.252 Euro.

Weitere Details finden Sie unter www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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