Frage an Christian Lindner von Lars S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lindner,
bitte beantworten Sie mir doch folgende Fragen:
Wie kann es sein, dass in unserem Land jedes Bundesland die geringe Menge (Menge, aber der i.d.R. kein Strafverfahren gegen den Cannabiskonsumenten eingeleitet wird) anders definiert ?
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Menge_%28Bet%C3%A4ubungsmittelrecht%29
Sehen Sie hier keinen Konflikt mit unserem Rechtsstaat (z.B. Gleichheit vor dem Gesetz)?
Wie kann ich mich in solch einer Situation noch gleich vor dem Gesetz mit einem Berliner oder Hamburger Bürger fühlen ?
Wie ist allgemein Ihre persönliche Einstellung zum Umgang unseres Staates mit dem Thema Cannabiskonsum ?
Wie viel Geld gibt die BRD jährlich für den restriktiven Umgang mit Cannabis aus ?
Warum kann man in Berlin auf der Straße Cannabis kaufen, obwohl die Droge illegal ist ?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Schiller
Sehr geehrter Herr Schiller,
das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom März 1994 darauf hingewiesen, dass die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaft hinsichtlich geringer Mengen Cannabis, die für den Eigenbedarf bestimmt sind, in der Zuständigkeit der Länder liegt.
Für weiter Details zum Thema wenden Sie sich doch bitte an meine Kollegin Mechtild Dyckmans, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner