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Christian Lindner
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Frage von Andreas S. •

Frage an Christian Lindner von Andreas S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lindner,

Laut Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) ist die "Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Leider scheinen sämtliche etablierte Parteien von diesem Grundgesetzartikel nichts wissen zu wollen - sie fördern einseitig eine staatliche Erziehung der Kinder schon ab dem Kleinkindalter in Krippen, Horten und Ganztagesschulen.
Sie, sehr geehrter Herr Lindner, torpedieren nun nicht nur das im Koalitionsvertrag vorgesehene Betreuungsgeld, sondern auch noch das Elterngeld. Meine Frau und ich, wir wären nach der Geburt unseres dritten Kindes ohne das Elterngeld nicht über das erste Jahr gekommen. Es sei denn, wir hätten unsere Tochter schon als Baby in eine staatliche Betreuungseinrichtung gegeben, was ja offenbar das Ziel der FDP ist. Echte Wahlfreiheit für die Eltern sieht anders aus. Die DDR lässt grüßen...
Wenn das ganze Ziel staatlicher Familienpolitik Fremdbetreuung ist, dass junge Mütter möglichst schnell in ihre Berufe zurückkehren, dann ist das gar nicht familienfreundlich. Autorinnen wie Eva Herrman und Christa Meves und Autoren wie Wolfgang Bergmann haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Kinder nach Möglichkeit so lange als möglich von der eigenen Mutter betreut werden sollten und die Schäden der Fremdbetreuung aufgezeigt. Die wird aber von unseren Politikern, die sich der Gender-Ideologie verschrieben haben, ständig geleugnet. Eines neues positives Bewusstsein, eine neue ehrliche Würdigung für Hausfrauen Mütter und erziehende Väter verbunden mit finanziellen Anreizen wäre eher angebracht.

Daher meine Frage:
Was werden Sie konkret unternehmen, um Eltern zu unterstützen, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu erziehen und dafür bereit sind, zeitweise auf Beruf und Karriere zu verzichten?

Mit freundlichen Grüssen,

Andreas Schönberger.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schönberger,

unter anderem durch das Ehegatten-Splitting im Steuerrecht und die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familien mit nur einem Erwerbstätigen heute bereits mit Milliardenbeträgen unterstützt. Ein zusätzliches Betreuungsgeld halte ich nicht für erforderlich. Die praktischen Ergebnisse wären eher kontraproduktiv.

Mit der Erhöhung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrages hat die Koalition aus FDP und Union die Situation aller Familien gestärkt. Derzeit werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sämtliche familienpolitische Leistungen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Vom Ergebnis werden unsere weiteren Entscheidungen abhängen.

Davon unabhängig teile ich Ihre Einschätzung nicht, dass die Förderung von Kindern außerhalb der Familie zwangsläufig einen Nachteil bedeutet. Wenn die Qualität gesichert ist, wird die Familie in ihren Anstrengungen ergänzt - ersetzt werden kann und darf sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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