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Christian Lindner
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Frage von Thomas R. •

Frage an Christian Lindner von Thomas R. bezüglich Gesundheit

Richtlinie über traditionelle Heilpflanzen- THMPD

Sehr geehrter Herr Lindner,

Ich habe kürzlich mit großer Betroffenheit vom europäischen Projekt bezüglich des Verbots von Heilpflanzen erfahren und teile Ihnen hiermit meine tiefste Missbilligung angesichts dieser grundlegenden Verletzung der Menschenrechte mit.

Zahlreiche Personen haben sich seit Urzeiten mit Pflanzen geheilt und deren bedeutende Effizienz festgestellt.

Sollen wir keine Alternative mehr haben und zu Versuchskaninchen der pharmazeutischen Lobby werden? Sollen wir lediglich über Medikamente verfügen, die zwar ein spezifischen Problem behandeln, aber gleichzeitig verheerende Auswirkungen auf anderen Niveaus hervorrufen können?

Ich bin der Meinung, dass man altüberliefertes medizinisches Wissen zur Heilung mit Pflanzen nicht für den alleinigen Profit multinationaler Pharmaunternehmen opfern darf.

Der Zeitpunkt ist ernst und ich bitte Sie, diese Warnung zu beachten, bevor es zu ernsthaften Problemen kommt.Die Zeit drängt, denn der termin ist der 30.4.2011.

Diese Richtlinie muss dringend dahingehend abgeändert werden, außereuropäische Zubereitungen auf Pflanzenbasis mit einzubeziehen.

Ich bitte Sie inständig darum, den notwendigen Druck diesbezüglich beim europäischen Parlament sowie bei der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD SANCO) auszuüben, um entsprechende Abänderungen zu präsentieren.
gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß,
Thomas Reichau - bergisch Gladbach

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reichau,

davon habe ich gehört und möchte Sie auf eine Stellungannahme meines Kollegen Holger Krahmer MdEP hinweisen; Herr Krahmer ist der gesundheitspolitische Sprecher der FDP im EP:

„Die Richtlinie regelt ein gemeinsames Zulassungsverfahren für traditionelle Arzneimittel, in dem unter anderem überprüft wird, ob diese nicht tatsächlich der Gesundheit schaden. Produkte, wie Heilpflanzen, die nicht als Präparat verkauft werden, sind von der Richtlinie nicht betroffen. Der Biobauer darf weiterhin Salbei verkaufen – auch ohne EU-Zulassung."

Die Richtlinie vereinheitlicht die bislang nationalen Zulassungsverfahren für pflanzliche Heilmittel, die trotz langer Tradition in manchen Fällen nicht die Anforderungen einer allgemeinen medizinischen Anwendung erfüllen (wie festgelegt durch Richtlinie 2001/83/EG).

Damit diese trotzdem auf dem Markt bleiben können, haben die Mitgliedsstaaten zunächst unterschiedliche Verfahren zur Zulassung eingeführt, die ab dem 31. März 2011 vom einheitlichen EU-Zulassungsverfahren abgelöst werden. Dies soll allen Herstellern ohne Wettbewerbsverzerrung den Zugang zum Binnenmarkt eröffnen. [...]."

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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