Portrait von Christian Lindner
Christian Lindner
FDP
34 %
641 / 1861 Fragen beantwortet
Frage von Peter Dr. P. •

Frage an Christian Lindner von Peter Dr. P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Herr Lindner,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und habe bei der letzten Wahl Sie, bzw. die FDP gewählt. Ich bitte Sie daher, die gestellten Fragen persönlich zu beantworten und nicht an den Gesundheitsbeauftragten der FDP weiterzuleiten. Die Beantwortung der Fragen setzt keine detaillierten Kenntnisse im Gesundheitsbereich voraus.

Es geht um die Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ).
Der Koalitionsvertrag CDU/CSU - FDP sagt dazu aus ( S. 89 ), dass bei der Anpassung der GOZ die Kostenentwicklungen zu berücksichtigen sind.
§ 15 des Zahnheilkundegesetzes schreibt vor, dass die Bundesregierung die berechtigten Interessen der Zahnärzte in der Gebührenordnung zu berücksichtigen hat.
Die Einführung eines Punktwertes in die GOZ wurde 1987 vom Gesetzgeber mit der damit verbundenen Punktwert/Teuerungsanpassung begründet ( Bundesratsdrucksache 267/87 ).

Und nun zur Wahrheit: Seit 1987 ist die GOZ unverändert und damit die älteste nicht erneuerte ärztliche Gebührenordnung der Welt. Und nicht nur das. Ihr Parteikollege Rösler hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der den seit 1987 geltenden Punktwert von 5,62421 Cent noch nicht einmal um 0, 00001 Cent erhöht. Im Gegenteil. Durch Komplexgebühren wurden in unserem Fachbereich die Gebühren noch abgesenkt. Von 6% Volumenzunahme der GOZ kann in unserem Fachgebiet keine Rede sein. Noch nicht einmal ein Inflationsausgleich wurde uns zugestanden.

Frage 1: Warum wird hier in eklatanter Form gegen den Koalitionsvertrag verstossen und Gesetze missachtet?
Frage 2: Mit welcher Begründung wurden die auch staatlich festgesetzten Gebührenordnungen für Rechtsanwälte und Tierärzte teilweise bereits mehrfach in diesem Zeitraum erhöht?
Frage 3: Hat eine Gebührenordnung eines freien Berufes die finanzielle Ausstattung der Beihilfe oder die Gewinne der PKV ( Deal Öffnungsklausel - Stagnation GOZ ) zu berücksichtigen?

Mit freundlichen Grüssen
Dr. P. M. Posselt

Portrait von Christian Lindner
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Posselt,

einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag sehe ich nicht. Dieser besagt, dass die GOZ in dieser Legislaturperiode angepasst und dabei der wissenschaftlich-technische Fortschritt berücksichtigt wird. Genau das passiert nun - erstmalig nach 25 Jahren. Dabei erfolgt die Anpassung der Gebührenziffer um 6 Prozent - das finde ich angemessen. Dass es in der Binnenbetrachtung bei dem einen oder dem anderen Punkt auch zu Absenkungen kommt, ist darauf zurückzuführen, dass durch neue technische Verfahren bestimmte Leistungen mittlerweile kostengünstiger erbracht werden können. Darüber hinaus wird es auch künftig keine Öffnungsklausel geben, womit eine zentrale Forderung der Zahnärzte erfüllt ist. Alles in allem finde ich, dass sich das Erreichte sehen lassen kann, zumal angesichts der (bekannt) knappen Spielräume im Gesundheitswesen. Für Details wenden Sie sich doch bitte an meine Kollegin Ulrike Flach, die Gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christian Lindner
Christian Lindner
FDP