Frage an Christian Lindner von Maria S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich finde die Frage von Herrn Lieser sehr berechtigt und würde mich über einen solchen Straftatbestand ebenfalls sehr freuen.
Auch wenn Sie selbst ihren Kollegen keinen Vorsatz unterstellen, so bin ich hier weniger optimistisch, wenn ich mir ansehe, mit welchen kruden Argumenten Dienstfahrten beispielsweise an Urlaubsorte begründet werden. Hier hätten wir eindeutig Vorsatz!
Darüber hinaus aber bedeutet Vorsatz nicht zwingend Absicht (dolus directus 1. Grades), sondern umfasst auch den Eventualvorsatz, der bei so einigen Projekten, die man im Schwarzbuch der Steuerzahler nachlesen kann, unschwer zu bejahen ist.
Es bleibt also die Frage, wieso Sie Steuerverschwendung im Amt, die vorsätzlich und vielleicht sogar aus Eigeninteresse erfolgt, nicht unter Strafe stellen wollen?
Halten Sie eine solche Steuerverschwendung etwa nicht für bestrafenswert?
Mit freundlichem Gruß
M.
Sehr geehrte Frau Schürer,
meine Position zum Thema habe ich dargelegt. Für juristische Details wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Christian Ahrendt, den Rechtspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner