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Christian Lindner
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Frage von Stephan L. •

Frage an Christian Lindner von Stephan L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

mit Verlaub, ihre Erwiderung ist zweitklassig.
Die Fehlleitung öffentlicher Mittel betrug nach Angaben von Bund der Steuerzahler für das Jahr 2009 dreißig Milliarden Euro, nachzulesen im Handelsblatt: http://bit.ly/1jEqIs.
In Anbetracht dessen von einer verantwortlichen Handhabe der Steuergelder zu sprechen- amüsant. Wenn Sie dann auf die Politik von CDU/CSU und FDP verweisen, scheinen Sie zu übersehen: Ein Tatbestand der Veruntreuung von Steuergeldern bestünde selbstredend nicht exklusiv für die Bundesregierung, zumal diese auch nicht zwangsläufig aus CDU/CSU und FDP besteht, sondern für alle Ebenen hoheitlichen Handelns- also gerade und insbesondere für Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene und jene in Reihen der Verwaltung. Überdies verweisen Sie mit Recht auf den Schuldenetat von NRW! Sie missverstehen mich, wenn Sie glauben, es ginge um eine Kritik an einer bestimmten (ihren) Partei (mitnichten!)- und ich lasse meine Frage auch nicht von Ihnen dahingehend verdrehen!
Nochmals stelle ich also die Frage, diesmal gebettet in den Hintergrund, dass Sie noch kürzlich davor gewarnt haben, eine Erhöhung des Hartz Iv-Regelsatzes um nur zwölf Euro würde eine Mehrbelastung des Bundeshaushalts i.H.v. 2,5 Milliarden Euro bedeuten: Angesichts einer Steuerverschwendung i.H.v. dreißig (!) Milliarden Euro im Jahr 2009 (Quelle ist vorbezeichnet), was spricht gegen die Einführung eines Straftatbestandes der die Verschwendung und Veruntreuung von Steuergeldern unter Strafe stellt?
Und tun Sie mir diesmal doch bitte den Gefallen einer ernsthaften Antwort.

Mit Bedauern und Bedenken
SL

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lieser,

ganz konkret zu Ihrem Vorschlag: Der Straftatbestand der Veruntreuung impliziert Vorsatz. Das jedoch würde ich auch meinen politischen Mitbewerbern nicht unterstellen.

Vielmehr bin ich der Auffassung, dass es uns gelingen muss, unsinnige Investitionen (auch Subventionen) und sonstige Verschwendung von Steuergeldern politisch zu bekämpfen. Die bereits erwähnte Schuldenbremse ist hier ein durchaus probates Instrument. Und wenn ein Parlament dennoch Unsinniges beschließt, wie jüngst in NRW geschehen, müssen die Wähler entsprechend reagieren - sprich: eine neue Regierung wählen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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