Frage an Christian Lindner von Meik M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lindner,
anläßlich des Internationalen Tages der Menschenrechte erklärte Ihr Außenminister noch, daß Menschenrechte "universell, unveräußerlich und unteilbar" seien. Nun findet man in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unter Artikel 23, der schon "Recht auf Arbeit und gleichen Lohn" heißt, in Abs. 2: "Jeder, ohne Unterschiede, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit." Wenn ich Sie fragte, ob Ihnen dieser Artikel nicht relevant erscheint (d.h. Menschenrechte im Zweifel doch "teilbar" sind), da Sie entgegen des Hinweises "ohne Unterschiede" die Gewährung dieses Menschenrechts in Deutschland davon abhängig machen wollen, wie lange jemand im Betrieb ist, könnten Sie antworten, daß diese Erklärung gut gemeint aber nicht rechtlich bindend sei.
Deshalb wurde das Gleiche auch noch einmal völkerrechtlich bindend verankert, und zwar im "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" vom 19. Dezember 1966, Artikel 7: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird, [...] ein Arbeitsentgelt, das allen Arbeitnehmern mindestens sichert, [...] angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ohne Unterschied." ( http://tinyurl.com/UN-Sozialpakt-pdf ) Auch diesen Vertrag hat die BRD unterzeichnet und ratifiziert.
Nun könnten Sie wiederum einwenden, daß Deutschland bisher das Zusatzprotokoll zur Einklagbarkeit des o.g. Paktes nicht unterzeichnet hat ( http://tinyurl.com/Zusatzprotokoll ). Aber finden Sie nicht, daß die Politik der FDP in Sachen Menschenrechte vollkommen unglaubwürdig dasteht, wenn man in Festreden zwar deren "Unteilbarkeit" beschwört, aber dann ihre konsequente Umsetzung zu verzögern sucht? Wird die FDP die Unterzeichnung des o.g. Zusatzprotokolls auf den Weg bringen? Wenn nicht, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Michalke,
bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Lindner nicht die Kapazität hat, die zahlreichen Fragen aus dem Fachbereich anderer Abgeordneter zu beantworten. Für das von Ihnen genannte Thema ist Herr Pascal Kober MdB zuständig, der Menschenrechtsbeauftrage der FDP-Bundestagfraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Keisinger