Frage an Christian Lindner von Axel B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lindner,
da der Bundesinnenminister hier gestellte Fragen konsequent nicht beantwortet, wiederhole ich meine Frage vom 10. Oktober jetzt an Sie als meinen Wahlkreisabgeordneten für das Bergische Land:
Angesichts der drastischen Verteuerung des Personalausweises stellt sich die folgende Frage:
Im Gegensatz z.B. zum Reisepaß ist der Personalausweis nicht freiwillig sondern für alle erwachsenen Bürger verpflichtend. Stellt damit eine dafür erhobene Gebühr nicht eine illegale Sondersteuer dar und müßte der Ausweis nicht für den Bürger kostenfrei sein? Handelt es sich überhaupt um eine Gebühr? Einer Gebühr hat stets eine entsprechende Gegenleistung gegenüberzustehen. Eine solche Leistung ist etwas, dass der Bürger wünscht und das dem Bürger nützt wie zum Beispiel die Abfallentsorgung oder die Trinkwasserversorgung. Der Personalausweis dagegen wird vom Staat gewünscht und nützt den Behörden, viele andere Staaten und deren Bürger kommen ohne ihn aus. Ist es demnach nicht falsch von einer Gebühr zu sprechen und handelt es nicht tatsächlich um eine Steuer?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Axel Berger
Sehr geehrter Herr Berger,
für die Ausstellung des Personalausweises wird eine Verwaltungsgebühr erhoben; diese bewegt sich im Mittelfeld bei den Kosten für vergleichbare Dokumente in anderen europäischen Staaten. Außerdem teile ich Ihre Einschätzung nicht, dass mit dem Personalausweis keine Leistungen verbunden seien: U.a. eröffnet er mehr Sicherheit im Internet sowie verbesserte Möglichkeiten im Umgang mit Behörden und Verwaltung (Stichwort: E-Government). Für Details wenden Sie sich jedoch bitte an meinen Kollegen Christian Ahrendt, den Rechtspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner