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Frage von Katja R. •

Frage an Christian Lindner von Katja R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

wie viele andere Bürger begrüße auch die geplante Steuervereinfachung. Bei der geplanten Änderung der Kinderbetreuungskosten wird es für mich als Freiberuflerin allerdings nach derzeitigem Sachstand nicht mehr möglich sein die Kosten der Kinderbetreuung als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Wird es dazu nochmals eine Änderung (Wahlmöglichkeit Sonderausgabe oder Betriebsausgabe) geben?

K.Römer

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Römer,

danke für Ihre Frage. Sie sprechen einen richtigen Punkt an, den wir erkannt haben. Die Änderungen bei den Betreuungskosten im Rahmen der Einkommenssteuer werden jedoch nach dem Steuervereinfachungsgesetz für außersteuerliche Sachverhalte keine Auswirkungen haben. Sie können somit Ihre Kosten für die Kinderbetreuung auch weiterhin geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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