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Christian Lindner
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Frage von Clemens J. •

Frage an Christian Lindner von Clemens J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lindner,

Ich habe über 40 Jahre in die Sozialkassen ein-bezahlt. Nach über 250 Bewerbungen von Januar 2010 bis heute, musste ich feststellen, dass es für ältere überqualifizierte Arbeitnehmer keinen Bedarf mehr gibt. Warum bekommt man vom deutschen Staat für seine erbrachte Lebensleistung von über 40 Arbeitsjahren kein Dankeschön sondern als Dank bekommt man die Hartz IV- Armut. Ich habe mein Soll dem Staat gegenüber erbracht. Was man vom Staat im umgekehrten Sinn nicht behaupten kann.

Mein Geld hat der Staat immer gerne und sehr reichlich genommen, ich habe über 40 Jahre
den Saat und die Sozialkassen unterstützt. Doch wenn man mal in die Bedürftigkeit abrutscht und sich aufgrund seiner ein-bezahlten Beiträge in das Sozialsicherungssystem auf der sicheren Seite glaubt, wird man vom Staat schnell eines besseren belehrt. Almosen bekommt man vom Staat für seine Lebensleistung zurück. Mir bleiben nach Abzug meiner Fixkosten von der Regelleistung gerade mal ca. 150 Euro zum leben. Davon muss ich dann Lebensmittel, Frisör, Schuhe bzw. Kleidung, Körperpflegemittel und alles was man so zum leben braucht bestreiten. Fixkosten; Strom, Telefon/Internet, Müll- bzw. Praxis-Gebühren, öffentliche Verkehrsmittel usw. Sonderausgaben wie Krebsvorsorge, prof. Zahnreinigung oder eine neue Brille sind unbezahlbar geworden.

Wie kann ein Staat so Menschenverachtende Gesetze erlassen, der sich ins GG Art. 1 schreibt! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist angesichts der Hartz IV – Armut
Gesetze der blanke Hohn und der blanke Zynismus. Warum werde ich mit denen gleichgestellt, die noch keinen Cent in die Sozialkassen einbezahlt haben?

C. Jaeckel

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Sehr geehrter Herr Jaeckel,

wer - wie Sie - viele Jahre berufstätig war, und dann arbeitslos wird, hat zunächst Anspruch auf ALG I-Leistungen; in der Regel sind das 60 bis 60 Prozent (je nach Familienstand und Anzahl der Kinder) des letzten Nettoeinkommens. Erst wenn der/die Betroffene in diesem Zeitraum (mindestens 12 Monate) keine Arbeit findet, erhält er ALG II-Bezüge. Hierbei handelt es sich jedoch um eine aus Steuern finanzierte Grundsicherung. Auf Betreiben der FDP wurde in dieser Legislaturperiode das Schonvermögen, über das ALG II-Bezieher verfügen dürfen, deutlich angehoben - von bisher 250 Euro auf nun 750 Euro pro Lebensjahr. Zudem werden Immobilien in Eigennutzung auf unsere Initiative hin nicht mehr auf das ALG II angerechnet. Diese Regelung finde ich fair, da sie die im Laufe eines Lebens erbrachten Leistungen berücksichtigt - im Gegensatz übrigens, zu der von Rot-Grün ursprünglich eingeführten Handhabung.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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