Frage an Christian Lindner von Monika S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lindner,
wie beurteilen Sie die gängige Praxis bei den Hartz IV-Regelungen, dass Menschen mit teilweise mehr als 20-, 30- oder 40jähriger Arbeitsleistung, Kranke oder Alleinerziehende, identisch abgewickelt werden wie solche, die niemals einer geordneten Tätigkeit nachgegangen sind und gleichzeitig ihr durch ehrliche Arbeit erworbenes und versteuertes Angespartes nahezu komplett aufbrauchen müssen und dazu noch durch den Verlust der Beiträge der letzten relevanten Arbeitsjahre einen bis hin zur Armut reichenden Lebensabend verbringen müssen?
Mit freundlichem Gruss
Monika Strätker
Sehr geehrte Frau Strätker,
wer - wie Sie sagen - 20, 30 oder 40 Jahre berufstätig war, und dann arbeitslos wird, hat zunächst Anspruch auf ALG I-Leistungen; in der Regel sind das 60 bis 60 Prozent (je nach Familienstand und Anzahl der Kinder) des letzten Nettoeinkommens. Erst wenn der/die Betroffene in diesem Zeitraum (mindestens 12 Monate) keine Arbeit findet, erhält er ALG II-Bezüge. Hierbei handelt es sich jedoch um eine aus Steuern finanzierte Grundsicherung. Auf Betreiben der FDP wurde in dieser Legislaturperiode das Schonvermögen, über das ALG II-Bezieher verfügen dürfen, deutlich angehoben - von bisher 250 Euro auf nun 750 Euro pro Lebensjahr. Zudem werden Immobilien in Eigennutzung auf unsere Initiative hin nicht mehr auf das ALG II angerechnet. Diese Regelung finde ich fair, da sie die im Laufe eines Lebens erbrachten Leistungen berücksichtigt - im Gegensatz übrigens, zu der von Rot-Grün ursprünglich eingeführten Handhabung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner