Frage an Christian Lindner von Martin und Tabea S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lindner
vielen Dank für Ihre Standart
Antwort die Sie uns, Herrn S. und der Fam. K. gegeben haben.
Sie schreiben:
So sind Abgeordnete hierzulande unter anderem an umfangreiche Anzeige- und Veröffentlichungspflichten gebunden.
und? das heist?
bedeutet noch lange nicht, dass es Korruption bei uns nicht gibt.
Ein Problem der Konvention ist, dass sie Beamte und Abgeordnete gleichsetzt; der in der Verfassung festgeschriebene Grundsatz des freien Mandats schließt eine solche Gleichsetzung jedoch aus.
Wo ist das Problem? Korruption bleibt Korruption, ob bei Beamte oder Abgeordneten!
Oder haben wir Bürger da was falsch verstanden?
Weiterhin weicht das deutsche Immunitätsrecht in zahlreichen Punkten von dem anderer Länder ab; auch hier würde ich eine eins zu eins Angleichung nicht generell als Fortschritt auffassen.
bitte erklären sie das!
mfg
Martin und Tabea Schulz
Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Schulz,
wenn mich drei Mal die selbe Frage erreicht, erlaube ich mir, drei Mal die selbe Antwort zu geben.
Zu Ihrer aktuellen Frage: Abgeordnete müssen sämtliche Nebeneinkünfte angeben; auf der Internetseite des Bundestages werden diese veröffentlicht.
Beamte sind in Deutschland strengeren Regeln unterworfen als Abgeordnete. Der Tatbestand der Vorteilsannahme ist bereits erfüllt, wenn der Beamte "für die Dienstausübung" einen Vorteil für sich "oder einen Dritten" annimmt, fordert oder sich versprechen lässt. Abgeordnete können aber auch Partikularinteressen vertreten. Man kann von Abgeordneten nicht verlangen, dass sie - wie Beamte - stets unparteiisch und frei von unsachlichen Einflüssen ihr Mandat ausüben. Dies wäre mit dem Verfassungsgrundsatz des freien Mandats nicht vereinbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner