Frage an Christian Lindner von Johannes N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lindner,
mit erschrecken musste ich Ihre Antwort über Art. 146 GG lesen. Die FDP scheint somit kein Interesse daran zu haben das Volk über eine Verfassung abstimmen zu lassen.
Ist ihnen der Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung etwa nicht bekannt?
Eine Verfassung ohne Volkes zustimmung darf als solche nicht bezeichnet werden und wird es laut Namen auch nicht, da es "nur" ein Grundgesetz ist.
Wie stehen Sie zu Ihrem Widerspruch als FDP Abgeordneter?
Bezeichnen sich die Liberalen nicht selber als am demokratischsten von allen Parteien?
mit freundlichen Grüßen
Johannes Nase
Sehr geehrter Herr Nase,
ich kann mich nur wiederholen: Das Grundgesetz hat sich bewährt, weswegen ich keine Veranlassung sehe, hier auf Änderungen hinzuwirken. Was den von Ihnen genannten Unterschied zwischen GG und Verfassung anbelangt: Sowohl in der juristischen als auch in der politikwissenschaftlichen Diskussion besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass das Grundgesetz mittlerweile unsere Verfassung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner