Frage an Christian Lindner von Klaus-Peter S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich hatte Ihnen am 13.3.2010 Fragen zum Missbrauch von Hartz IV Leistungen gestellt.Das aktuelle Spezialthema von Herrn Westerwelle und der FDP.
Bis heute habe ich leider keine Antwort auf meine kritischen Fragen von Ihnen erhalten.
Political correctnes könnte der Hinderungsgrund für Ihre Sprachlosigkeit sein.Darf ich mit einer Antwort rechnen, oder kneifen Sie wenn es unbequem wird?
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
die Hartz IV-Regelungen gelten für alle Bürger dieses Landes gleichermaßen. Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Jedoch haben kurzfristig in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten Anspruch auf Sozialleistungen – dies geht aus einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2009 hervor. Was die von Ihnen gewünschten Informationen zur Anwendung der Ausländergesetzgebung anbelangt, bin ich der falsche Ansprechpartner; die Zuständigkeit liegt hier beim Bundesinnenministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner