Frage an Christian Lindner von Tim P. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Lindner,
Wir haben in der Schule über die Gleichberechtigungen von Frauen und Männern gesprochen und daraufhin auch über die Berechtigungen von Jungendlichen. Dort haben wir einen Text gefunden, der erklärt das Jugendliche Mädchen ab 16 einen 18 oder über 18 jährigen heiraten dürfen.
Meine Fragen dazu sind, ob die Erziehungsberechtigung der Eltern dann wegfällt oder auf den Ehemann in dem Fall übergeht und warum ein jugendlicher Junge ab 16 Jahren eine Frau die 18 oder älter ist nicht heiraten darf ? Das kann man ja nicht als Gleichberechtigung nehemen.
Ich bedanke mich schon im voraus für ihre hilfe.
Mit freundlichen Grüßen Tim Paulsen
Sehr geehrter Herr Paulsen,
das Bürgerliche Gesetzbuch macht hier keine Unterscheidung zwischen Mann und Frau, siehe Ehemündigkeit §1303: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG020502377
Wichtig ist nur, dass einer der Ehepartner volljährig ist. Tipp fürs nächste Mal: Dergleichen kann man (vor allem als Schüler) auch selbst recherchieren.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner