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Christian Lindner
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Christian Lindner von Klaus-Peter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lindner,

bei der politischen Kampagne die von Guido Westerwelle um den Missbrauch von Hartz IV
angestossen wurde, muß dann aber bitte auch alles auf den Tisch des hohen Hauses. Es gibt Fragen,die noch nicht öffentlich erörtert wurden. Political correctnes?Ich bin gegen diese political correcctnes,aber immer für Wahrheit und klare Worte wie Guido Westerwelle.Die Wahrheit wird man in diesem Land ja noch sagen dürfen,sagt Herr Westerwelle ständig.Deshalb auch meine Frage nach der Wahrheit.
Es ist für unseren fast insolventen Sozialstaat alarmierend,dass Menschen aus Zuwandererfamilien doppelt so häufig Hartz IV beziehen wie Deutsche.Traurig, aber wahr.
(Quelle:BILD 20.Febr.2010,Bundes-Integrationsbeauftragte Maria Böhmer)
Ein Missbrauch von Sozialleistungen von Hartz IV würde auch vorliegen, wenn die bestehende Ausländergesetzgebung nicht korrekt zur Anwendung kommt.Sehen Sie das genauso? Die Ausländergesetzgebung sieht nach meinem Kenntnisstand vor,dass bei uns lebende Ausländer,die nachweislich ihren Lebensunterhalt n i c h t dauerhaft aus eigenem Einkommen bestreiten können,wieder in ihre Heimatländer zurückkehren müssen.
Kommt dieses Gesetz so wie es vom Gesetzgeber vorgesehen war durchgreifend und korrekt zur Anwendung? Wenn nein,warum nicht wenn es dieses Gesetz doch gibt?Wie viele ausländische Mitbürger mußten in den letzten Jahren aufgrund dieses Gesetzes wieder in ihre Heimatländer
zurück?Vermutlich wurde dieses Gesetz geschaffen ,um eine Zuwanderung in unsere Sozialkassen einzuschränken.Also damit ein Missbrauch von Sozialleistungen gesetzlich unterbunden werden kann.Ich finde das ist völlig legitim und nicht etwa ausländerfeindlich.
Ich bitte als gebeutelter Steuerzahler um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Steinberg

die Hartz IV-Regelungen gelten für alle Bürger dieses Landes gleichermaßen.

Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Jedoch haben kurzfristig in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten Anspruch auf Sozialleistungen - dies geht aus einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2009 hervor.

Was die von Ihnen gewünschten Informationen zur Anwendung der Ausländergesetzgebung anbelangt, bin ich der falsche Ansprechpartner; die Zuständigkeit liegt hier beim Bundesinnenministerium.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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