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Christian Lindner
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Frage von Achim N. •

Frage an Christian Lindner von Achim N. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Lindner,

ich arbeite in einem größeren dt. Unternehmen und bin kein FDP-Wähler, sehe trotz allem aber die Notwendigkeit für eine liberale Partei in Deutschland. Insbesondere wenn es um die Vereinfachung von Bürokratie und Regeln, die ja von der FDP vorangestrieben wird, geht.

Zum Thema, prinzipiell interessiert mich das Steuergeschenk für das Hotelgewerbe als Privatperson nicht besonders, leider leider in enger zeitlicher Korrelation zur Parteispende. Schon aus ethischen Gründen hätte ich eine Rückstellung dieser Maßnahme bevorzugt, weil Kundennutz mit dieser Maßnahme nicht generiert wurde. Hier kommen wir nun zu dem Teil, der mich als Arbeitnehmer tangiert, sogar heftig tangiert. Üblicherweise werden einem Arbeitnehmer Verpflegungspauschalen auf Geschäftsreisen gewährt, die nach einem bestimmten Schlüssel verteilt sind. Pro Tag ~20 Euro. Üblicherweise buchen größere Firmen Hotelzimmer über "booking agents" die aus vorverhandelten Kontingenten abbuchen (in Hotels, die normal verdienende nicht unbedingt buchen würden). Hier sind fast immer "Arrangements" gebucht, in denen der Frühstückspreis enthalten ist. Da Firmen aber die Steuern getrennt ausweisen müssen und das Frühstück mit 19% besteuert wird. Tolle Konsequenz, ich kann mir entweder ein Frühstück für 12.50 - nach oben offen (Pauschale für den ganzen Tag nochmal zur Erinnerung, ~20 Euro) in dem Hotel raussuchen in dem ich praktischer Weise schlafe oder muss mich vorher kundig machen, wo ich einen Bäcker finde, der mir für annehmbare Preise ein Frühstück anbietet. Vom beeindruckenden Abrechnungsaufwand bzw. Buchungsaufwand spreche ich noch gar nicht. Für mich hat sich dadurch auf jeden Fall nichts vereinfacht und für mein Unternehmen - für das ich gerne arbeite - auch nicht. Sonderaufwand, teurer administativer Sonderaufwand.

Wie sehen und beurteilen Sie die Umsetzung, außer fürs Hotelgewerbe?

Mit freundlichen Grüßen!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nagel,

der reduzierte Umsatzsteuersatz ist sinnvoll. Ich habe das an dieser Stelle bereits begründet. Mit der Frühstücksregelung hat sich das Finanzministerium in den vergangenen Tagen befasst. Mit der nun gefundenen Lösung, umsatzsteuerlich nicht begünstigte Leistungen wie beispielsweise das Frühstück und den Internetzugang zu einem Rechnungsposten „Business-Paket“ zusammenzufassen, können Hotels ab sofort für Geschäftsreisende wieder einen pauschalen Preis für Zimmer und Frühstück anbieten, von dem der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Gesamtpreis abzüglich 4,80 Euro steuerfrei erstatten kann. Ich denke, dass damit eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung gefunden wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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