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Christian Lindner
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Frage von Dr. Ludwig Paul H. •

Frage an Christian Lindner von Dr. Ludwig Paul H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Linder,

von dem großen Liberalen, Lord Ralf Dahrendorf, stammt die Forderung nach einem "konstitutionellen Anrecht auf ein garantiertes Mindesteinkommen".

Mit dem Urteil des BVG zu HARTZ IV wurde faktisch ein Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum neu geschöpft. Der verstorbene Lord Ralf Dahrendorf würde sich wahrscheinlich sehr darüber freuen.

Zudem kann ja das soziokulturelle Existenzminimum nicht weiter gekürzt werden - das würde ja gegen das Urteil des BVG verstoßen.

Weshalb hält die FDP noch an einer Arbeitspflicht - in Form von Jobs zum gesetzlichen Mindestlohn von einem Euro - für ihr "liberales" Bürgergeld fest, wo doch Artikel 14 unseres Grundgesetzes Zwangsarbeit verbietet?

Müsste nicht ein wirklich liberales Bürgergeld bedingungslos sein - ganz im Sinne Artikel 1 unseres Grundgesetzes?

Weshalb zahlt die FDP das soziokulturelle Existenzminimunm - derzeit in Höhe von HARTZ IV - nicht einfach über die persönliche Steueridentifikationsnummer aus oder verrechnet es über diese Nummer einfach mit anderen Sozialtransfers?

Die Mietzuschüsse würden dann nach Meldung des betreffenden Finanzamtes an die Wohnsitzgemeinde des Bürgergeldbeziehers von der jeweiligen Kommune ausgezahlt.

Da ein jeder, der ein höheres Einkommen hat - aus Erwerbsarbeit oder ZIns- und Kapitalerträgen - implizit schon ein Grundeinkommen hat, würde das Bürgergeld nur für diejenigen Menschen zur Auszahlung durch das Finanzamt kommen, deren Jahreseinkommen auf HARTZ IV-Niveau oder darunter liegt.

In seiner Dissertation (Dezember 2009) an der Universität Karlsruhe ermittelt André Presse dafür einen Finanzbedarf von knapp zehn Milliarden Euro - bei einem Volkseinkommen von ca. 2,5 Billionen Euro sind das gerade einmal 0,4 %!

Weshalb erkennt die FDP diese Rationaliserungsmöglichkeit der Sozialbürokratie nicht in diesem Ausmaß?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Häußler,

die Entscheidung des BVG zu den Hartz-4-Sätzen wird in der öffentlichen Diskussion vielfach missinterpretiert. Der Politik wurde nicht, wie Sie es nennen, die Neudefinition des "Grundrecht[s] auf ein soziokulturelles Existenzminimum" aufgetragen, sondern die Nachbesserung bei den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Generell bin ich der Auffassung, dass wir nun weder per se über eine Erhöhung noch über die Kürzung von Regelsätzen diskutieren sollten, sondern darüber, wie die zur Verfügung stehenden Mittel wirksamer eingesetzt werden können. Mit höheren Regelsätzen sind nicht zwingend bessere Bildungschancen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbunden. Für detaillierte Ausführungen möchte ich Sie auf meinen Gastbeitrag in der FAZ vom 18. Februar verweisen, hier der Link: http://www.faz.net. Des Weitern möchte ich Sie auf ein Papier der FDP-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Aufstiegschancen schaffen – auf dem Weg zum fairen Sozialstaat“ hinweisen, das vor wenigen Tagen verabschiedet wurde in zu dessen Autoren ich gehöre. Darin finden Sie ebenso konkrete wie detaillierte Vorschläge zur Reform das Sozialstaates inklusive der Neuausrichtung der Grundsicherung auf Grundlage des liberalen Bürgergeldes. Hier der Link: http://www.liberale.de/files/3095/P-Liberale_Sozialpolitik.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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