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Christian Lindner
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Frage von Markus P. •

Frage an Christian Lindner von Markus P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

ich beziehe mich auf diesen Artikel:

http://www.n24.de/news/newsitem_5891101.html

Demnach lehnen Sie den Kauf der "Steuer-CD" ab, weil der Ankauf aus "zwielichtiger Quelle stammt."
Mich interessiert nun, welche Initiativen ihre Partei in vergleichbarer Sache unternimmt, um dem Abmahnwesen im Internet, bei dem sehr häufig wehr- und ahnungslose Nutzer aufgrund der Behauptung von "Recherchefirmen" und AnwältInnen abgemahnt werden.
Wenn das Thema für Sie neu sein sollte, dann bitte Ich sie mal, sich die folgenden Beiträge anzusehen :
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Aus-aktuellen-Anlass-Die-Sache-mit-den-Abmahnungen-925037.html und hier http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=207:nuemann-lang&catid=24:informationen&Itemid=28

Für mich drängt sich leider der Eindruck auf, dass Sie zwar die Interessen von Großverdienern mit dem Argument des Datenschutzes verteidigen, die Interessen des "normalen" Bürgers Ihnen aber eher egal sind.

MfG
Markus Peters

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Sehr geehrter Herr Peters,

die Frage, ob Daten-CDs angekauft werden sollten, ist eine komplexe Abwägung mit vielen Aspekten. Ich bin misstrauisch, wenn jemandem diese Entscheidung sehr leicht fällt. In der Rechtswissenschaft jedenfalls finden sich prominente Unterstützer beider Positionen.

Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die von der Justiz mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden muss. Die personellen Möglichkeiten der Behörden müssen dazu in einigen Bundesländern noch verbessert werden. Insbesondere benötigen wir aber offizielle Abkommen mit Staaten, in denen Steuerhinterzieher Vermögen platziert haben, um eine wirksame Strafverfolgung zu sichern. Die abfälligen Äußerungen des früheren Bundesfinanzministers Steinbrück haben entsprechende Verhandlungen erschwert und verzögert.

Wenn es entsprechende Vereinbarungen gibt, ist der Staat nicht in der schwierigen Lage, mit Dieben und Denunzianten zu kooperieren. Der Rechtsstaat ist Rechtsstaat, weil er sich selbst Regeln unterworfen hat. Er ist auch bei der Strafverfolgung an seine Normen gebunden: Diebstahl ist ihm untersagt. Im vorliegenden Fall umgeht er diese Regeln. Es ist aus meiner Sicht offen, wie das Bundesverfassungsgericht eine Verwendung dieser Daten als Beweis bewerten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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