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Christian Lindner
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Frage von Michael U. •

Frage an Christian Lindner von Michael U. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

Sie haben - wie alle FDP Politiker - Verständnis dafür geäußert, daß Baden-Württemberg, auf Grund der Blockadehaltung ihres Parteigängers H. Goll, die Steuerhinterzieher - CD nicht kauft. Sie befürchten, daß man durch den Kauf Diebstahl und Denunziantentum Tür und Tor öffne.

Ich freue mich über jeden, der Steuerhinterziehung oder ein anderes Verbrechen aufdeckt! Ich stimme auch gerne zu, daß aus meinem Steuergeld eine Prämie zum Ankauf der CD gezahlt wird.

Für mich ist nämlich ganz klar, wer hier die Diebe sind, das sind die Leute, die dem deutschen Staat die rechtmäßigen Steuern vorenthalten.

Ich frage Sie als FDP Generalsekretär: Welchen Nachdruck legen Sie und ihre Partei in die Überführung von Steuerhinterziehern und in die Beseitigung von Steueroasen? Wenn überhaupt höre ich von der FDP immer nur lahme Lippenbekenntnisse, daß man auch gegen Steuerhinterziehung sei, allein ich sehe keine Taten!

Mit freundlichem Gruß
Urschbach Michael

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Urschbach,

die Frage, ob Daten-CDs angekauft werden sollten, ist eine komplexe Abwägung mit vielen Aspekten. Ich bin misstrauisch, wenn jemandem diese Entscheidung sehr leicht fällt. In der Rechtswissenschaft jedenfalls finden sich prominente Unterstützer beider Positionen.

Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die von der Justiz mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden muss. Die personellen Möglichkeiten der Behörden müssen dazu in einigen Bundesländern noch verbessert werden. Insbesondere benötigen wir aber offizielle Abkommen mit Staaten, in denen Steuerhinterzieher Vermögen platziert haben, um eine wirksame Strafverfolgung zu sichern. Die abfälligen Äußerungen des früheren Bundesfinanzministers Steinbrück haben entsprechende Verhandlungen erschwert und verzögert.

Wenn es entsprechende Vereinbarungen gibt, ist der Staat nicht in der schwierigen Lage, mit Dieben und Denunzianten zu kooperieren. Der Rechtsstaat ist Rechtsstaat, weil er sich selbst Regeln unterworfen hat. Er ist auch bei der Strafverfolgung an seine Normen gebunden: Diebstahl ist ihm untersagt. Im vorliegenden Fall umgeht er diese Regeln. Es ist aus meiner Sicht offen, wie das Bundesverfassungsgericht eine Verwendung dieser Daten als Beweis bewerten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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