Frage an Christian Lindner von Tom G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich habe zwei Fragen und würde mich sehr über eine Beantwortung freuen.
1. Der Hartz 4 Regelsatz wurden 2009 minimal auf 359 Euro erhöht. Durch die Anhebung der Strom /Gas Gebühren wurde der Betrag schon wieder aufgebraucht! Wie will die FDP/ CDU Koalition jetzt mit den Hartz 4 Empfänger verfahren, wenn wie in meinem Fall von der Krankenkasse Zusatzbeiträge erhoben wurde. Ich bin seit 45 Jahren in der DAK, und soll laut der ARGE jetzt in eine Kasse wechseln die keine Zusatzbeiträge erhebt. Was ist in einem Vierteljahr wenn dann die Kasse in die ich wechsel, auch die Gebühren erhöht. Hat sich der Gesetzgeber über diese Wechselarien Gedanken gemacht, es ist doch nicht wünschenswert wenn am Ende des Jahres alle ALGII Bezieher in der TK sind!
2. Ich bin jetzt 50 Jahre alt , Fachhochschulreife, und habe 26 Jahre als Bauing. gearbeitet. Aufgrund einer Infektionskrankheit bin ich nur noch 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Wären es 2,5 Stunden , wäre ich nicht arbeitsfähig und man würde mich in die Sozialhilfe einordnen!! Ich beziehe als Einzelperson keine üppigen 800 oder 900 EUR wie oft von Mitgliedern ihrer Partei unterstellt, sondern 359 Euro Regelsatz plus 250 Euro Warmmiete = 609 Euro. Krankheitsbedingt zahle ich von den 359 Euro Regelsatz auch noch monatlich 50 Euro für Medikamente die die Krankenkasse nicht überrnimmt. Zieht man noch 55 Euro für Strom /Gas ab, dann bleiben mir 250 Euro zum Leben, wieviel will man da noch kürzen. Es mag ja sein das Familien mit vielen Kindern durch Großeinkäufe besser "hinkommen", aber wo soll ich als Einzelperson denn noch sparen? Man sollte nicht vergessen das auch viele Hartz4 Empfänger wie ich, jahrezehntelang viel Geld in die Kassen eingezahlt haben!! Aus Kreisen der CDU war in den letzten Tagen immer öfter von einer möglichen Kürzung bei den hartz 4 Regelsätzen zu hören.Wie stehen sie zu einer Kürzung der Hartz 4 Regelsätze bei Einzelpersonen ?
Mit freundlichem Gruß
Thomas Griese
Sehr geehrter Herr Griese,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Das heutige Urteil des BVG hat uns einmal mehr in unserer Auffassung bestärkt, dass Hartz 4 sich nicht bewährt hat und es daher einer grundlegenden Reform unserer Sozialsysteme bedarf. Entsprechend setzt die FDP nicht auf Hartz 4, sondern auf die Einführung eines Bürgergeldes, das sämtliche Sozialleistungen in einer Hand – nämlich beim Finanzamt – bündelt. Dies würde sowohl zu einer Kostenreduktion als auch zu mehr Transparenz für die Bürger führen.
Nach aktuellen Berechnungen stehen einem alleinstehenden Arbeitslosen mit Hartz 4 gegenwärtig im Schnitt 637 Euro im Monat zur Verfügung; mit unserem Bürgergeld käme er auf 662 Euro, wobei natürlich die genau Höhe von den konkreten Kosten vor Ort (Stichwort Miete und Nebenkosten) abhinge. Von einer Kürzung der Regelsätze durch die FDP kann also keine Rede sein.
Was die Gesundheitspolitik anbelangt, so setzen wir uns dafür ein, den Faktor Arbeit nicht teurer und das Gesundheitssystem insgesamt fairer zu gestalten. Der von uns anvisierte Gesundheitsbeitrag wäre hier der richtige Weg, wobei gewährleistet wäre, dass Geringverdiener sowie Menschen ohne regelmäßiges Einkommen über das Finanzamt einen automatischen Sozialausgleich erhielten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen dienlich waren und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner
Sehr geehrter Herr Griese,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Zum einen hat das jüngst ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts belegt, dass die Regelsätze des ALG II willkürlich festgelegt worden sind. Hier ist ein neues Verfahren erforderlich.
Die FDP lehnt die von der Großen Koalition eingeführten Zusatzbeiträge ab, da diese ohne sozialen Ausgleich fällig werden - und wie in Ihrem Fall eine erhebliche Belastung darstellen können. Wir wollen ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen mit einem Lastenausgleich aus Steuergeldern.
Die FDP will keine pauschale Erhöhung oder Kürzung des Regelsatzes. Wir wollen jedem ein würdiges Existenzminimum sichern. Bei Einzelpersonen sehe ich auch keine Verletzung des Lohnabstandsgebots. Dieses Problem tritt bei Familien mit einem Einkommensbezieher auf.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner