Frage an Christian Lindner von Fritz A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr.Lindner
Unsere frage an Sie :Spendet die FDP auch Geld fuer die Erdbebenopfer ?.
Sehr geehrter Herr Amberger,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Parteiengesetz schreibt vor, dass Parteien ihre Finanzmittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und nach dem PartG obliegenden staatspolitischen Aufgaben verwenden dürfen. Zuwendungen politischer Parteien an gemeinnützige, karitative oder andere nach § 10 b Abs. (1) EStG begünstigte Organisationen sind daher nach § 1 Abs. (4) PartG nicht zulässig. Denn die überwiegend aus steuerbegünstigten Zuwendungen oder aus unmittelbarer staatlicher Förderung bestehenden Finanzmittel der Parteien würden zweckentfremdet ausgegeben für Bereiche, die nicht staatspolitischer Natur sind und die darüber hinaus ihrerseits eine andere staatliche Förderung erhalten. Die direkte Unterstützung der Erdbebenopfer von Haiti oder anderer gemeinnütziger Zwecke gehört nicht zu den satzungsgemäßen Zwecken und ist den Parteien folglich nicht gestattet. Gleichwohl finden Sie unter www.fdp.de den Aufruf an die Mitglieder, für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Haiti privat zu spenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner