Frage an Christian Lindner von Traudl H. bezüglich Recht
Was / wie ist Ihre Position zur Gewerbefreiheit im Handwerk?
Sehr geehrte Frau Hopp,
vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de vom 19. November 2009.
Meine Position zur Gewerbefreiheit im Handwerk entspricht der meiner Partei. So wurde mit der letzten Handwerksrechtsnovelle der „Meisterzwang“ für zahlreiche Berufe aufgehoben und auf nunmehr 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Diese Entwicklung begrüße ich ausdrücklich. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass die hohen Anforderungen an viele handwerkliche Berufe, vor allem in Hinblick auf den Verbraucherschutz und die Sicherheit, nur durch eine entsprechende Ausbildung sowie Zertifizierung sichergestellt werden können. Als Beispiel möchte ich hier lediglich auf den Bereich der Gas- und Stromversorgung verweisen. Zulassungsbeschränkungen sind hier eine sachliche Notwendigkeit und ein wichtiger Schutz, der in meinen Augen auch wirtschaftlich durchaus vertretbar ist.
Stichwort Handwerkskammern: Obwohl die Organisation des Handwerks in Kammern zweifellos auf dem Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft beruht, wird auf diese Weise dennoch eine weitergehende Staatsverwaltung vermieden. Zumal die Unternehmen trotz allem ihre Angelegenheiten mit kleinen Einschränkungen selbständig regeln können und die Kammern lediglich der Rechtsaufsicht unterliegen.
Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass aufgrund einer zunehmend globalisierten Wirtschaft die Notwendigkeit besteht, das Kammerwesen zeitgemäß zu reformieren. Insbesondere in drei Bereichen sehe ich hier Handlungsbedarf:
1. Kleinstfirmen, die keinen originär gewerblichen Charakter haben und nicht ausbilden können, sollten auf Dauer von den Kammerbeiträgen befreit werden. Dies gilt im Übrigen auch für jene Unternehmen, die aufgrund ihrer geringen Größe spezifische Dienstleitungen der Kammern nicht nutzen.
2. Die Kammern müssen für mehr Transparenz in ihrer Rechnungslegung, Geschäftsführung sowie Qualität sorgen. Hierfür sind entsprechende Leistungskennzahlen einzuführen, wie sie auch im unternehmerischen Controlling üblich sind. Weiterhin sollten sich die Kammern künftig auf ihre Kernaufgaben, wie die Betreuung von Auszubildenden und die Unterstützung bei Existenzgründungen, beschränken.
3. Die innere Verfassung der Kammern muss stärker als bisher an den Prinzipien von Demokratie, Transparenz und Effizienz ausgerichtet werden. So müssen, um nur ein Beispiel zu nennen, Einzelkandidaturen für die Vollversammlungswahlen künftig auch ohne eine Mindestzahl von Unterstützerunterschriften möglich sein. Zudem müssen Wirtschaftpläne für sämtliche Mitglieder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Liste ließe sich fortsetzen. Ausführliche Informationen hierzu können Sie dem FDP-Beschluss zur „Reform des Kammerwesens“ vom Mai 2006 entnehmen.
( http://57.parteitag.fdp.de/webcom/show_article.php/_c-123/_nr-4/i.html )
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen dienlich waren und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner