1. Was ist Ihre persönliche Haltung hierzu? Was die Ihrer Partei? 2. Gibt es eine Initiative, einen Zeitplan für die nächste Legislaturperiode zur Findung einer Regelung?
Sehr geehrter Herr Lindner,
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 (!) festgestellt: „Es gibt ein recht auf Sterben. Und dieses schließt die Freiheit ein, hierfür auch Dritte in Anspruch zu nehmen… Der Wunsch von Menschen, sterben zu wollen, sei als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Und deshalb haben diese Menschen auch ein Anrecht auf Medikamente, die einen schmerzfreien Suizid ermöglichen.“ (SZ 30.7.2021).
Eine gesetzliche Regelung dieser Problematik steht immer noch aus. Jetzt wurde ein Papier der Leopoldina dazu vorgelegt. Insgesamt aber scheint dieser Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, eine gesetzliche Regelung zu treffen, sowohl in den der Fraktionen des Deutschen Bundestages als auch von Seiten der Bundesregierung nicht wirklich angegangen zu werden. Es ist mit Sicherheit eine ausgesprochen schwierige Problematik, die allerdings dringend angegangen werden muss.
Sehr geehrte Frau S.,
bereits im April 2018 haben wir als Fraktion die Bundesregierung befragt, ob und wie sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen wird. Darüber hinaus haben wir einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir die Bundesregierung zu einem Bekenntnis zum selbstbestimmten Sterben aufforderten.
Ich selbst bin Unterzeichner des interfraktionellen Geseztentwurfs zur Neuregelung des Sterbehilferechts, den meine Fraktionskollegin Katrin Helling-Plahr fraktionsübergreifend initiiert und federführend verfasst hat (https://dserver.bundestag.de/btd/19/286/1928691.pdf). Dieser Gesetzesentwurf wird von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag unterstützt.
Dennoch handelt es sich hier um eine ethisch-moralische Frage. Es ist gängige parlamentarische Praxis, dass sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag bei solchen Themen nicht positionieren und jeder Abgeordnete seinem eigenem Gewissen unterliegt. Eine Fraktionsmeinung gibt es deshalb nicht.
Mit freundlichen Grüßen
C. L.